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Einigung vor Gericht am letzten Arbeitstag

Die Abnahme des anteilige Jahresurlaubs und das Abfeiern von noch 43 Überstunden des Ende Januar "fristgerecht und betriebsbedingt" zum Mittwoch (31.5.2017) gekündigten Lageristen Klemens B. des Peugeot-Autohauses Pflanz an der Holsterhauser Straße war zeitlich so genau vorgeplant, dass eigentlich am letzten Arbeitstag das "Arbeitsverhältnis ordentlich abgewickelt" gewesen wäre. Doch es kam alles anders, wie sich vor der 3. Kammer des Arbeitgerichts Bochum unter Vorsitz von Richterin Klug genau am letzten Arbeitstag des für den Ersatzhandel zuständigen Mannes herausstellte.

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Der 58-Jährige hatte mit einem Kollegen nach über elf Jahren die Kündigung bekommen, weil das in Herne, Bochum und Gelsenkirchen vertretene Autohaus die Lieferung von Ersatzteilen für sich und für den Handel mit anderen Peugeot-Niederlassungen im Ennepe-Ruhr-Kreis an einen "neuen und sehr professionell aufgestellten Lieferanten" übertragen hatte. Damit, so Geschäftsführerin Tag schon Anfang April vor dem Arbeitsgericht Herne und jetzt auch in Bochum, wären mindestens zwei der bisher fünf für diesen Bereich zuständigen Mitarbeiter in den drei Niederlassungen wegen des Einbruchs der klassischen Lagerhaltung überflüssig geworden.

Die beiden Betroffenen reichten Kündigungsschutzklage ein (halloherne berichtete), über die am 21. Juni in Herne und am 31. Mai in Bochum entschieden werden sollte. In beiden Fällen hatten die Anwälte der Kläger vorgetragen, dass trotz der Einschaltung eines Fremdunternehmens beispielweise noch soviel Arbeit zu tun sei, dass das Unternehmen mittlerweile auch Auszubildende und andere Servicekräfte im Ersatzteilhandel einsetze. Und das Bochumer Arbeitsgericht kritisierte jetzt auch, dass die Kündigungen vom Jahresbeginn zunächst auf Grund von Prognosen ausgesprochen worden seien. Deshalb auch die Frage des Gerichts nach der Möglichkeit einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreits durch Zahlung einer Abfindung. Für diesen Fall bot die von Rechtsanwalt Kampmann vertretene Gechäftsführerin die sogenannte "Regelabfindung" von 25.000 Euro brutto nach elfjähriger Betriebszugehörigkeit an. Da aber nach Darstellung der Klägerseite ein weiterer Mitarbeiter aus dem Ersatzteilbereich im Oktober nach Süddeutschland verzieht, fragte das Gericht, ob das nicht eine Option sei, den Kläger bis dahin weiter zu beschäftigen und ihm die dann frei werdende Stelle zu übertragen.

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Damit wäre der Kläger auf seinem jetzt noch vier Jahre langen Weg in die Rente erheblich weitergeholfen, meinte auch Klägeranwalt Meine. Das berieten beide Seiten auf dem Gerichsflur erst getrennt und dann zusammen, um schließlich mit einer dritten Lösung in den Verhandlungssaal zurückzukehren. Danach wird der monatlich mit rund 3.200 Euro (ohne Prämien) entlohnte Mitarbeiter bis zum Jahresende 2017 weiter arbeiten und erst zum Jahreswechsel ausscheiden. Im Klartext: Sieben Monate mehr an Beiträgen an Sozial- und Arbeitslosenversicherung und Zeit, vielleicht doch noch einen neuen Job in der Branche zu finden. (AZ 3 Ca 367/17)

| Autor: Helge Kondring