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Polizei im Einsatz. (Symbolbild)

Polizei kontrollierte Autofahrer

Drogen im Straßenverkehr

Gelsenkirchen. Die Ewaldstraße in Gelsenkirchen-Resse ist am Dienstag (24.7.2018) Ziel einer großen Kontrollaktion der Polizei gewesen. In der Zeit von 14:30 bis 18 Uhr führten die Beamten Verkehrsüberprüfungen mit dem Schwerpunkt Drogen im Straßenverkehr durch. Bereits nach 15 Minuten hielten sie einen 28-Jährigen aus Herten an, der unter dem Einfluss von Cannabis fuhr. Bei einem 40-jährigen Düsseldorfer zeigte der Drogenvortest neben Cannabis- auch Amphetaminkonsum an. Im weiteren Verlauf kontrollierten die Beamten zwei Männer aus Herne und Gelsenkirchen, die einem freiwilligen Drogenvortest zustimmten. Bei beiden wurde der Wirkstoff Cannabis nachgewiesen.

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Ein 48 Jahre alter Gelsenkirchener verweigerte dagegen den freiwilligen Test und gab an, Cannabis als Schmerzmittel vom Arzt verordnet zu bekommen. Erst am letzten Abend habe er einen Joint geraucht. Auch ein 27-Jähriger aus Voerde zeigte zwar deutliche Anzeigen von Drogenkonsum, lehnte den Drogenvortest aber ab. Alle kontrollierten Personen wurden mit zur Wache genommen, wo ihnen ein Arzt Blutproben entnahm. Im Anschluss untersagte die Polizei diesen Personen die Weiterfahrt und parkte die Autos am Anhalteort.

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Während der weiteren Kontrollen hielten die Polizisten einen 24-jährigen Essener an, der sich nicht ausweisen konnte und falsche Personalien angab. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten neben seinem Personalausweis auch ein verbotenes Einhandmesser, das der Mann in einer Bauchtasche transportierte. Das Messer stellten die Polizisten sicher und fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Außerdem gab er Essener zu, keinen Führerschein zu haben. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren. Gleiches gilt für den Halter, der dem 24-Jährigen sein Auto überließ. Da der Beifahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, fuhr dieser den Wagen weiter. Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte 47 Fahrzeuge und ihre Fahrer. Dabei führten sie 13 Drogen- und zwei Alkoholvortests durch. Ein Autofahrer hatte zudem den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt und zahlte ein Verwarngeld.