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Drei Gerichtstermine wegen 50 Euro

Es war nicht das erstemal, dass sich das Arbeitsgericht mit einer Klage gegen eine Kündigung einer angehenden Sicherheitsfachkraft kurz vor Ablauf der Probezeit bei der H2K Security und Services GmbH bechäftigen
musste. Seit anderthalb Jahren gab es schon fast 20 Klagen dieser Art, wobei die Zahl der Kündigungen Art möglicherweise noch höher ist, weil Betroffene es nicht auf eine Klage ankommen lassen wollten. Jetzt war es
eine im Oktober 2016 eingestellte und Ende Februar sowie sicherheitshalber Mitte März noch einmal mit einer Frist von zwei Wochen gekündigte Sicherheitsfachkraft, die mit Rechtsanwalt Hanke Kündigungsschutzklage erhoben hatte.

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Nach einem erfolglosen Gütetermin kam es im ersten Kammertermin vor Richterin Bollig zu einem Vergleich, nachdem H2K der Ex-Mitarbeiterin noch 750 Euro zahlen wollte. Eine "dem Risiko angemessene Abfindung", wie die Kammer im ersten und jetzt auch im zweiten Kammertermin betonte, nachdem die Sicherheitsfirma diesen Vergleich widerrufen hatte. Im zweiten Kammertermin wies das Gericht die H2K-Anwältin jetzt noch darauf hin, dass die erste Kündigung vom 28. Februar mit einer unterschriebenen Vollmacht erfolgte, die bereits seit Oktober 2016 in der Schublade lag.

Nach dem bisherigen Gang der Dinge sah das Gericht auch keinen Grund, von der Höhe der vorgeschlagenen Abfindung abzuweichen. Das löste ein in zwei Pausen längere Telefongespräche der Anwältin mit der H2K-Geschäftsführung aus. Nach dem ersten Gespräch die Bereitschaft, statt der zuerst angebotenen 550 doch auf 650 Euro zu erhöhen, und nach dem klaren Nein der Klägerin und ihres Anwalts und einem zweiten und
wieder längeren Telefongespräch schließlich 700 Euro anzubieten. Die Klägerseite blieb aber beim einmal vereinbarten Vergleich von 750 Euro, und auch die Kammer wies die Anwältin daraufhin, dass es bei einem Urteil möglicherweise teurer werden könnte.

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Das verfehlte seine Wirkung nicht, und die H2K-Anwältin willigte schließlich auch ohne ei drittes Telefongespräch in die vereinbarte Abfindungshöhe von 750 Euro ein. Die Klägerin atmete danach tief durch und hofft nun, nach Bewerbung und Einladung zum Vorstellungsgepräch, auf eine neue Stelle bei einem anderen Sicherheitsunternehmen, wo sie statt bisher zehn Euro brutto auch über vier Euro mehr verdienen wird. (AZ 6 Ca 1749/17) Text: Helge Kondring

| Autor: Helge Kondring