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Dr. Renate Sommer

Dr. Renate Sommer schreibt

Dr. Renate Sommer, Europaabgeordnete für das Ruhrgebiet, schreibt in ihrem Brief aus Straßburg (Nr. 152 - März 2017): "In unserer März-Plenartagung in Straßburg beschlossen wir unter anderem neue Regelungen im Waffenrecht, EU-weit einheitliche Lebensmittelkontrollen, das so genannte „Abfallpaket“ und eine noch stärkere Beschränkung der Nutzung von Quecksilber. Die Überarbeitung der so genannten Feuerwaffen-Richtlinie gehört zu den europäischen Sicherheits-Vorhaben für die Jahre 2015 - 2020. Nach den grausamen Terroranschlägen von Paris hatte die EU-Kommission die Arbeit an diesem Vorhaben beschleunigt und bereits im November 2015 Vorschläge für ein verschärftes Waffenrecht vorgelegt. Es geht darum, das Risiko der Verwendung von legalen Waffen bei Amokläufen oder Terrorattacken zu senken. Nach einigen Änderungen stimmte das Europäische Parlament nun der neuen Feuerwaffen-Richtlinie zu. Waffenbesitzer, vornehmlich Jäger und Sportschützen, müssen sich also auf einige neue Regeln einstellen. Die größten Neuerungen gibt es bei halbautomatischen Gewehren, die automatisch nachladen, nachdem sie einen Schuss abgeben haben. Lange halbautomatische Waffen mit Magazinen von mehr als 10 Schuss und kurze Halbautomaten mit mehr als 20 Schuss werden verboten. Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, künftig Informationen über Waffenbesitzkarten auszutauschen. Medizinisch-psychologische Tests bei Waffenbesitzern sollen - wie bisher - anlassbezogen durchgeführt werden können. Mit dem neuen Waffenrecht werden wir zur Verbesserung der Sicherheit in Europa beitragen, ohne die zivilen Nutzer überzogenen Auflagen auszusetzen.

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Europa ist als rohstoffarmer Kontinent auf Importe aus vorwiegend instabilen Drittstaaten angewiesen. Diese Abhängigkeit und steigende Rohstoffpreise stellen für uns ein immer größeres Problem dar. Deshalb müssen die vorhandenen Rohstoffe nachhaltiger genutzt werden. Aber Vieles landet schlichtweg auf dem Müll, und bis heute werden Abfälle in der EU noch viel zu oft deponiert oder verbrannt. Dadurch sind diese Ressourcen für zukünftigen Generationen natürlich nicht mehr nutzbar. Aus dieser Situation heraus entstand die Idee der Kreislaufwirtschaft: Der eingesetzte Rohstoff soll über den Lebenszyklus einer Ware hinaus wieder in den Produktionsprozess zurückgeführt werden.

Mit Annahme von vier Gesetzen, dem sogenannten „Abfallpaket“, haben wir jetzt einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur europäischen Kreislaufwirtschaft gemacht. In erster Linie sollen Abfälle vermieden werden. Das gilt auch für den Bereich Lebensmittel. Wenn Abfall jedoch unvermeidbar ist, sollen möglichst viele, hochwertige Sekundärrohstoffe daraus gewonnen werden. Deshalb haben wir z.B. ein ambitioniertes Recyclingziel von 70 Prozent für Siedlungsabfälle und Verpackungsmaterialien festgelegt. Das „Abfallpaket“ enthält auch harmonisierte Definitionen und einheitliche Berechnungsmethoden, damit sich die Mitgliedstaaten ihre Recyclingergebnisse nicht mehr „schön rechnen“ können.

Damit Lebens- und Futtermittel überall in der EU gleich sicher sind, unterliegen sie weitestgehend europäischer Gesetzgebung. Allerdings gab es in den EU-Mitgliedstaaten bisher sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, wie intensiv und wie oft die Einhaltung dieser Gesetze kontrolliert werden muss. Im gemeinsamen Binnenmarkt führte diese Situation nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern gefährdete auch die Gesundheit der Verbraucher.

Deshalb wurde schon vor Jahren mit der Arbeit an einer neuen Verordnung über amtliche Kontrollen begonnen. Erst nach langen Verhandlungen gab es eine Einigung zwischen Ministerrat und Europäischem Parlament. Nun konnten wir diese Kontrollverordnung, die eine große Errungenschaft für den Verbraucher ist, endlich in zweiter Lesung annehmen.

Künftig gibt es also eine lückenlose Kontrolle der Lebensmittel „from farm to fork“, also vom Bauernhof bis auf den Teller. In allen EU-Mitgliedstaaten müssen nun nach einheitlichen Vorgaben Kontrollen durchgeführt werden. Das gilt sowohl für die Intensität der Kontrollen, als auch für ihre Häufigkeit. Die Zusammenarbeit der EU-Staaten wird gefördert, was uns auch ein schnelleres Handeln in Krisenzeiten erlaubt. Zum Schutz vor Lebensmittelbetrug, wie dem Pferdefleischskandal, wird es unangekündigte Kontrollen und EU-weit einheitliche, abschreckende Strafen geben - ENDLICH!

Wir Christdemokraten hatten übrigens durchgesetzt, dass die Verordnung keine Pflichtgebühren für die neuen Regelkontrollen vorschreibt. Gerade für kleine Lebensmittelunternehmen, z.B. das für Handwerk, können zusätzliche Gebühren ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor sein. Es obliegt nun den Mitgliedstaaten - bzw. in Deutschland den Bundesländern - zu entscheiden, ob die Kontrollen kostenpflichtig sind oder nicht. Die Rot-Grüne NRW-Landesregierung hat natürlich schon längst angekündigt, Gebühren erheben zu wollen. Ich halte das für einen Irrweg. Oder wären Sie etwa damit einverstanden, wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten und dafür dann auch noch bezahlen müssten?

Die Verwendung von Quecksilber war in der EU schon sehr streng geregelt, wird jetzt aber noch stärker eingedämmt. Damit kommt die EU ihrer Zusage aus einem internationalen Handelsabkommen (Minamata-Konvention) aus dem Jahr 2013 nach. Die nun verabschiedete neue Verordnung wirkt sich vor allem auf die Medizin aus. So sollen Zahnärzte künftig bei Zahnfüllungen deutlich weniger quecksilberhaltiges Amalgam benutzen dürfen. Bei Schwangeren und Kindern wird die Nutzung von Amalgam komplett verboten. Zwar ist es nach wie vor nicht erwiesen, dass der Einsatz für den Patienten selbst mit einem Risiko verbunden ist; bei der Entsorgung alter Amalgamfüllungen gibt es aber durchaus Probleme. Ein komplettes Amalgamverbot wäre aber nicht sinnvoll gewesen, denn es fehlt an sicheren Alternativen.

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Auch in der Industrie gelten für Quecksilber künftig strengeren Regeln. Verboten wird unter anderem der Gebrauch von Quecksilber als Katalysator bei der Herstellung von Biodiesel. Außerdem gelten strengere Vorgaben für den Im- und Export. Die Ausfuhr von Quecksilber ist demnach nur noch zu wissenschaftlichen Zwecken erlaubt, die Einfuhr lediglich für die Herstellung zugelassener Produkte. Die Verordnung enthält außerdem Vorschriften zu Batterien, Akkumulatoren und Thermometern. Die Herstellung herkömmlicher Quecksilberthermometer wird verboten.