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Digitalisierung ersetzte Qualitäts-Assistentin

Elf Jahre ihres Berufslebens verbrachte Qualitäts-Management-Assistentin P. bei der Vulkan- und Getriebebau GmbH und Co KG an der Heerstraße. Dann sorgte die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitsabläufe für eine "enorme Abnahme dieser Tätigkeiten mit zum Teil kompletten Wegfall", so Personalleiter Dr. Voß und Rechtsanwalt Saal jetzt vor dem Arbeitsgericht dafür, dass der Frau Ende Juli die fristgerechte Kündigung zum Jahresende ins Haus flatterte. Das verbunden mit einem Abfindungsangebot von 25.000 Euro brutto. "Ein mehr als faires Angebot," wie Richterin Rohkämper-Malinowski jetzt im Gütetermin anmerkte, lag dieses Angebot doch weiter über der üblichen Regelabfindung von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

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Die Frau hatte gleichwohl mit Rechtsanwalt Cleves Kündigungsschutzklage erhoben. Die Frage des Gerichts nach einer Sozialauswahl konnte die Arbeitgeberseite mit der Erläuterung beantworten, dass der einzige vergleichbare Arbeitsplatz mit einer unterhaltspflichtigen Kollegin besetzt sei, die bereits seit 24 Jahren beschäftigt sei. Klägeranwalt Cleves wies dagegen darauf hin, dass es für seine Mandantin "extrem schwierig sei, etwas adäquates zu finden." Deshalb sein Vorschlag, das Kündigungsdatum auf den 30. November vorzuziehen und dafür die Abfindung auf 42.000 Euro brutto zu erhöhen.

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Vom Gericht könne die Klägerseite dazu aber nichts erwarten, dämpfte die Vorsitzende übertriebene Hoffnungen. "Bei uns gibt's nicht mehr Geld sondern es geht bei einer Entscheidung nur um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisse," erinnerte die Vorsitzende an den Sinn einer Kündigungsschutzklage. Und die endete dann nach einer Unterbrechung doch auf dem Vergleichsweg durch gegenseitiges Entgegenkommen. Die Klägerin scheidet zwar Ende November aus und bleibt bis dahin unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen bei Fortzahlung ihres Monatsgehalts freigestellt, bekommt aber eine Abfindung von 30.000 Euro brutto. Dazu noch die anteilige Jahresleistung für elf Monate. (AZ 1 Ca 1561/17)

| Autor: Helge Kondring