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Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne lädt zum Seminar mit dem Thema Datenschutzverordnung ein.

Datenschutz im Unternehmen

Die Wirtschaftsförderung (WfG) Herne bietet am Donnerstag, 19. Juli 2018, 17 - 21 Uhr, ein kostenloses Seminar an, dass sich mit der neuen Datenschutz-Verordnung für Unternehmen beschäftigt. Das Seminar findet im IGZ Innovationszentrum, Westring 303, statt. Referent ist der Diplom-Ökonom Bernd Schulz. Hier geht es zum Kontaktformular der WfG.

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In diesem Seminar wird kompakt der Umgang mit dem datenschutzrechtlich vorgegebenen und unentbehrlichen Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Die Teilnehmer erhalten praxisnahe Handlungsempfehlungen, nützliche Checklisten und anschauliche Beispiele zur Erstellung und Umsetzung.

Zielgruppe: Unternehmensleitung, interne Datenschutzbeauftragte, Verantwortliche aus Fachbereichen, Auftragsverarbeiter im Sinne des Datenschutzrechts.

Themen: Ziel und Zweck des Verarbeitungsverzeichnisses, Pflicht und Verantwortlichkeit zur Führung, Identifizierung von zu erfassenden Verarbeitungszwecken, Form, Inhalt und Aufbau des Verarbeitungsverzeichnisses, Beispiele praxisrelevanter Verzeichnisse.

Prozessphasen: Erstellung, Umsetzung und regelmäßige Aktualisierung.

Von der Pflicht zum Führen des Verzeichnisses sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, insbesondere bei Verfahren mit hohen Risiken für die betroffenen Personen sowie bei regelmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten. Verstöße durch eine fehlerhafte Führung oder das Nichtvorlegen des Verzeichnisses nach Aufforderung durch die Aufsichtsbehörde können mit Geldbußen sanktioniert werden.

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Die Verpflichtung zur Führung eines Verarbeitungs-Verzeichnisses ergibt sich aus Artikel 30 der vom 25. Mai 2018 an geltenden EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis aller Verarbeitungs-Tätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten automatisiert oder nicht automatisiert in einem Dateisystem verarbeitet werden. Das Verzeichnis ist eines der wichtigsten Instrumente im betrieblichen Datenschutz. Es dient der Transparenz über die Verarbeitungsprozesse im Unternehmen und vor allem der gesetzlich geforderten Rechenschaftspflicht. Auf Anfrage muss das Verzeichnis der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden und dient somit als Nachweis, dass die Vorschriften der DS-GVO eingehalten wurden.