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So muss es jetzt nicht sein - die Corona-Krise erleichtert die Krankschreibung.

Corona-Krise vereinfacht die Krankschreibung

In einer Pressemitteilung der AOK-NordWest von Mittwoch (1.4.2020) heißt es: Arbeitnehmer in Herne dürfen sich bei leichten Atemwegserkrankungen nun bis zu 14 Tagen am Telefon von ihrem Arzt krankschreiben lassen. Wegen der Corona-Krise bestand diese Möglichkeit bereits für sieben Tage. Das teilte heute die AOK NordWest mit. Die neue Regelung ist zunächst bis zum 23. Juni 2020 befristet.

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„Die telefonische Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist jetzt auch möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Voraussetzung ist jedoch immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen. „Gleichzeitig soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus so reduziert werden“, so Kock. Wenn in diesen Fällen ein Coronavirus-Test gemacht werden soll, sagt der Arzt dem Patienten, wo sich dieser testen lassen kann. Wird dafür eine Überweisung benötigt, schickt die Praxis diese per Post.

Die neue Regelung sieht vor, dass bei einer telefonischen Krankschreibung die Arztpraxis die AU-Bescheinigung direkt an den Versicherten sendet. Die elektronische Gesundheitskarte muss der Versicherte nicht vorlegen. Es reicht, der Arztpraxis die Versichertendaten per Telefon und die Krankenkassen-Mitgliedschaft mündlich zu bestätigen. Bei Patienten, die der Arztpraxis ohnehin schon bekannt sind, übernehmen die Ärzte die Daten aus der Patientenakte.

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Schnell, sicher und einfach geht es auch online: Viele Versicherte nutzen inzwischen die Angebote des Online-ServiceCenters. Das Portal bietet ein persönliches digitales Postfach, über das die Nutzer mit ihrer AOK NordWest sicher kommunizieren können. Außerdem können sie ganz bequem von zu Hause aus zum Beispiel Formulare herunterladen, eine neue elektronische Gesundheitskarte anfordern, AU-Bescheinigungen übermitteln, Rechnungen einreichen, Versicherungszeiten abfragen, persönliche Daten ändern und Unterlagen elektronisch anfordern. Mobil geht es mit der ‚Meine AOK-App‘. Mit der integrierten Scan-Funktion werden Papierdokumente mit der Smartphone-Kamera einfach und schnell digitalisiert und hochgeladen.

| Quelle: AOK / Jörg Lewe