CDU-Fraktion begrüßt die aktuellen Aussagen der Stadtverwaltung
Care Leaver für Start in ein selbstständiges Leben
Die CDU-Fraktion Herne begrüßt die aktuellen Aussagen der Stadtverwaltung zur Unterstützung sogenannter Care Leaver. Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie informierte die Verwaltung darüber, dass junge Menschen, die zuvor in stationären Jugendhilfeeinrichtungen gelebt haben, häufig auch über das 18. Lebensjahr hinaus begleitet werden – in Einzelfällen sogar über das 21. Lebensjahr hinaus. Zudem sollen künftig barrierearme Austauschformate entwickelt werden, um die Unterstützung weiter zu verbessern.
Ausgangspunkt war eine Anfrage der CDU-Fraktion, die sich nach der Situation ehemaliger Jugendhilfekinder in Herne erkundigte. Dabei ging es unter anderem um Betreuungsangebote über die Volljährigkeit hinaus, den finanziellen Aufwand der Stadt sowie mögliche Handlungsbedarfe für junge Erwachsene, die nach dem Ende der Jugendhilfe auf sich allein gestellt sind.
'Bedarf an Unterstützung endet nicht'
Der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jascha Hoppe, erklärt: „Mit dem 18. Geburtstag endet nicht automatisch der Bedarf an Unterstützung. Gerade junge Menschen, die ohne familiären Rückhalt aufgewachsen sind, brauchen häufig auch beim Start in ein eigenständiges Leben verlässliche Begleitung. Deshalb ist es richtig, dass die Stadt dieses Thema intensiv im Blick hat.” Besonders positiv bewertet die CDU-Fraktion, dass die Verwaltung bereits konkrete Überlegungen anstellt, wie Care Leaver künftig noch besser erreicht werden können. Niedrigschwellige und barrierearme Austauschangebote können dazu beitragen, Probleme frühzeitig zu erkennen und Hilfen passgenau anzubieten. Hoppe ergänzt: „Wer Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernimmt, darf sie beim Übergang ins Erwachsenenleben nicht allein lassen. Jeder gelungene Start in Ausbildung, Beruf und eigenes Wohnen ist eine Investition in die Zukunft der jungen Menschen und unserer Stadt.”
Für die CDU-Fraktion ist klar: Die Unterstützung von Care Leavern darf nicht mit dem Ende einer stationären Jugendhilfemaßnahme aufhören. Ziel müsse es sein, jungen Erwachsenen faire Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und bestehende Unterstützungsangebote kontinuierlich weiterzuentwickeln.