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Geld. (Symbolbild)

Blinden- und Gehörlosengeld 2017

Rund 1,7 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 2017 an blinde und hochgradig sehbehinderte sowie gehörlose Menschen in Herne ausgezahlt (2016: 1,7 Millionen Euro). 2017 erhielten 585 Menschen diese Hilfe, um den finanziellen Mehraufwand, den ihre Behinderung mit sich bringt, auszugleichen (2016: 553). Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfalen-Lippe, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Durch die Sinnesschädigung fallen häufig erhebliche Kosten an, die nur zum Teil von den Krankenkassen abgedeckt werden. Die Gelder vom LWL sollen diese Ausgaben ausgleichen.

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Sie werden unabhängig von Einkommen und Vermögen des Betroffenen gezahlt. Derzeit stehen blinden Erwachsenen unter 60 Jahren monatlich 694,68 Euro zu. Ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld 473 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten 347,94 Euro. Stark hörgeschädigte, hochgradig sehbehinderte oder taube Menschen haben Anspruch auf eine Hilfe von monatlich 77 Euro. 2017 haben westfalenweit 26.420 (2016: 24.501) Menschen mit Sinnesbehinderung Blinden- und Gehörlosengeld in Höhe von mehr als 81 Millionen Euro (2016: rund 82 Millionen Euro) vom LWL erhalten. Um Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene beim Landschaftsverband zuvor einen Antrag stellen. Formulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich. Sie können auch direkt bei der LWL-Behindertenhilfe Westfalen angefordert werden. -mehr Infos.

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| Quelle: LWL-Pressestelle