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Betriebsratschef verteidigte sich mit Anwalt

Leiten Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeberseite vor Arbeitsgericht gegeneinander sogenannte "Beschlussverfahren" ein, ist die Arbeitsgeberseite in der Regel auch für die Kosten eines juristischen Beistands des Betriebsrats zuständig. Doch keine Regel ohne Ausnahme, wie sich jetzt vor der Kammer von Arbeitsgerichtsdirektor Dr. Sascha Dewender herausstellte.

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Dort hatte Betriebsratsvorsitzender Jörg Krüger vom Alten- und Pflegeheim Flora Marzina in Wanne mit Rechtsanwältin Platte ein neues Beschlussverfahren mit dem Antrag eingeleitet, ihn von den Kosten eines "Einstweiligen Verfügungsverfahrens" freizustellen, das am 19. Mai 2016 mit einem Vergleich auch "wegen mangelnder Wiederholungsgefahr" beendet worden war. Damals ging es um drei Äußerungen, die Krüger angeblich in einem Gespräch mit der Herner WAZ (15.3.2016) getan haben soll, die in den Augen der Marseille Kliniken (MK)-Kliniken AG geschäftsschädigend waren. Deshalb hatte MK auf dem Verfügungsweg unter Androhung von 250.000 Euro, ersatzweise bis sechs Monate Haft, auf Unterlassung geklagt.

BR-Chef Krüger hatte sich bei dieser juristischen Keule der Hilfe von Rechtsanwältin Platte versichert, die der Gegenseite dafür eine Rechnung von 1.285 Euro präsentierte. MK weigerte sich, weil die Einschaltung eines Rechtsbeistands ohne Beschluss des gesamten Betriebsrats in diesem Fall nicht angemessen und gerechtfertigt gewesen sei. Ein ganz seltener Fall, wie die 4. Kammer unter Vorsitz von Dr. Dewender herausgearbeitet hatte. Immerhin gibt es eine seit zwanzig Jahren gefestigte Rechtssprechung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf dazu.

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Danach darf ein auch von "Dritten" in Anspruch genommener Betriebsrat als Einzelperson juristischen Beistand zur eigenen Verteidigung in oft komplizierten Rechtsstreitigkeiten einschalten, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen. Und im konkreten Fall waren es nicht mal "Dritte" sondern sogar der eigene Arbeitgeber, wie die Kammer MK-Anwalt Bühler und Regionalleiter Wilke zu bedenken gab. Doch Bühler und Wilke blieben bei ihrer Linie und kündigten für den Fall des Unterliegens auch den Schritt in die Beschwerdeinstanz nach Hamm an. Den müssen sie wohl auch tun, denn das Gericht "gab der Beteiligten zu 2 (MK-Kliniken) per Beschluss auf, den Antragsteller von der Zahlungsverpflichtung gegenüber Rechtsanwältin Platte in Höhe von 1.285,80 Euro freizustellen." (AZ BV 21/16)

| Autor: Helge Kondring