halloherne.de

lokal, aktuell, online.

Bestattungsvorsorge als Vermögen eingestuft

Wenn die Stadt Herne unter Hinweis auf einen bestehenden Bestattervorsorgevertrag einer Seniorin in einem Pflegeheim unter Verweis auf dieses Vermögen ihre Hilfeleistungen zur Pflege kürzt, kann es schnell zu vierstelligen ungedeckten Heimkosten kommen. Diese bittere Erfahrung machte eine in einem Pflegeheim in Herne-Süd lebende Seniorin zwischen November 2015 und Ende März 2016, als ihr "insgesamt 1.500 Euro von ihrem Bestattungsvorsorgevertrag abgetragen und als ungedeckte Heimkosten an das Heim gezahlt wurden," wie der Süder Anwalt Kuschkewitz jetzt der 2. Kammer des Sozialgerichts Gelsenkirchen vortrug. Dort klagte er gegen die Anrechnungs-Bescheide der von Justiziarin Schulte-Heinrichs vertretenen Stadt und hatte dafür auch den Vertragspartner der Klägerin, Bestatter Hans-Werner Ikemann, als sach- und fachkundigen Zeugen für die Kostenpalette der verschiedenen Leistungen von Stadt und Bestatter mitgebracht.

Anzeige: Osterbrief

Nach dessen Vernehmung und der Prüfung der ebenfalls vorliegenden Preisvereinbarung über die Bestattungskosten zwischen dem Stadtverband des Bestattungsgewerbes und der Stadt betonte Kammervorsitzende Binder grundsätzlich erst einmal "das Recht der Klägerin, in ihrer Wahlgrabstätte neben ihrem Ehemann beerdigt zu werden."Und dann addierte das Gericht "zwangsläufig entstehende Gebühren" für die Gruft, Nachkauf, Friedhofsgebühren, im konkreten Fall noch Steinmetzkosten, Erstanlage des Grabes, Totenschein, Sterbeurkunde, die zusammen im Fall der Klägerin allein schon 6.745 Euro ausmachten. Dazu noch Grabpflegegebühren nach der Tabelle der Stiftung Warentest von rund 3.000 Euro sowie die Beerdigungskosten nach dem Leistungspaket des ausgewählten Bestatters von 2.930 Euro. Da die Preisvereinbarung zwischen Stadt und Bestatter schon bei 1.073 Euro liege, "käme man auf Kosten von über 10.000 Euro, was die streitgegenständliche Bestattungsvorsorge bereits überschreitet." Diese Berechnung betreffe allerdings lediglich den Fall der Klägerin, die die Familiengruft nutzen möchte," betonte das Gericht den Einzelfalcharakter des Verfahrens. Stadt-Justiziarin Schulte-Heinrichs griff diesen Ball der Kammer denn auch auf und hob die angefochtenen Bescheide auf. "Wir gewähren für den Zeitraum November 2015 bis Ende März 2016 Hilfe zur Pflege ohne Berücksichtigung von vorhandenem Vermögen nach weiteren Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen," so die Justiziarn auch ohne Urteil. Dazu noch die Übernahme der außergerichtlichen Kosten der Klägerin. (AZ S 2 SO 95/16)

Anzeige: Glasfaser in Crange
| Autor: Helge Kondring