halloherne.de

lokal, aktuell, online.
Rik Steinheuer, Vorsitzender Bund der Steuerzahler NRW.

Stellungnahme

BdSt fordert: Keine Gesetzesänderung

Am Mittwoch, 1. April 2020, wird der Landtag NRW über die Änderung des Landesbesoldungs-Gesetzes und des Landesbeamtenversorgungs-Gesetzes entscheiden. Was diese Änderung bedeutet erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW:

Anzeige: Spielwahnsinn 2024
  • Altersvorsorge ab 45 Jahren bleibt
  • Nach wie vor sollen ehemalige Hauptverwaltungsbeamte bereits mit Vollendung des 45. Lebensjahres eine Pension beanspruchen können.
  • Krawattengeld erhöht
  • Das so genannte „Krawattengeld“ ist eine zusätzlich zum Grundgehalt gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung. Für (Ober-)Bürgermeister soll sie – je nach Einwohnerzahl – monatlich 223 bis 542 Euro auf 787 bis 1.411 Euro vervielfacht werden.
  • Neu: Wiederwahlprämie
  • Ab der zweiten Wahlperiode sollen die kommunalen Verwaltungschefs – zusätzlich zu den in regelmäßigen Abständen ohnehin für alle Beamten erfolgenden normalen Besoldungsanpassungen – acht Prozent Zuschlag auf ihre Grundbezüge erhalten.

„Diese Liste an Privilegien ist überzogen und unzeitgemäß. Auch ein Bürgermeister sollte erst mit Vollendung des gesetzlichen Renteneintrittsalters seine Pension erhalten,“ so Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW: „Auch der Zeitpunkt des Beschlusses lässt jede Sensibilität vermissen. Im Windschatten von Corona wird die Gesetzesänderung durchs Parlament gebracht.“

Anzeige: Glasfaser in Crange

Der Bund der Steuerzahler NRW fordert, die Gesetzesänderung nicht zu beschließen, um die Privilegien der hauptamtlichen Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte und Spitzen der Kommunalverbände in NRW nicht noch weiter auszubauen. „Die Besoldung dieser Gruppen in Nordrhein-Westfalen liegt bereits deutlich höher als im bundesweiten Durchschnitt,“ so Steinheuer.

| Quelle: Bund der Steuerzahler