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Aushilfskellner muss Lohn einklagen

"Die haben uns da ackern lassen, und dann musst Du Deinem Geld hinterherlaufen." Aushilfskellner Bernhard W. aus Wuppertal machte am Freitag (20.1.2017) vor Arbeitsrichter Ulrich Nierhoff in Herne seinem Unmut Luft. Während der Cranger Kirmes hatte W. zusammen mit einigen Kollegen bei der Bayernfesthalle Nord Hölzgen-Traber UG aus Bremen angeheuert, um am Ende vergeblich auf 329 Euro netto des vereinbarten Lohns zu warten. W. erhob Klage beim Arbeitsgericht Herne und vertrat sich jetzt allein schon wegen der Anwaltskosten im Gütetermin selbst. Die ebenfalls geladene Arbeitgeberseite glänzte durch Abwesenheit und fing sich deshalb ein sogenanntes Versäumnisurteil ein, das jetzt in Bremen zugestellt wird.

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Damit hat der Wuppertaler aber sein Geld noch nicht. Denn gegen das Versäumnisurteil kann der Betroffene Einspruch einlegen. Dann wird erneut verhandelt, wobei das Urteil bei einem zweiten Nichterscheinen rechtskräftig wird. Die Fristen dafür sind recht kurz, sodass der Kellner aus Wuppertal bei Rechtskraft seinen ausstehenden Lohn vollstrecken kann. "Außer mir gab es noch mehr Kollegen, die ihr Geld nicht bekommen haben," erzählte W. halloherne nach Schluss des Termins. "Aber die haben sich nicht getraut, dagegen vorzugehen." Vielleicht spielen solchen Vorkommnisse bei der Auswahl der Schausteller in der Vergabekommssion der Stadt auch mal eine Rolle. (AZ 5 Ca 2875/16)

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| Autor: Helge Kondring