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Aus 12.800 wurden 2.940 Euro

Der vor gut vier Jahren von der damaligen Stiftung Katholisches Krankenhaus Marien-Hospital insgesamt sechsmal fristlos gekündigte Geschäftsführer Jürgen Hellmann ist mit seiner Klage auf monatliche Altersversorgung von 12.800 Euro ab Dezember 2019 vor der dritten Kammer des Arbeitsgerichts Herne überwiegend gescheitert. "Die Beklagte (St. Elisabeth-Stiftung Herne) wird verurteilt, an den Kläger (Jürgen Hellmann) ab dem 1. Dezember 2019 monatlich 2.940 Euro zu zahlen." So die Urteilsverkündung von Richterin Nadia Große-Wilde am Dientag (10.10.2017).

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Schon während der Verhandlung, in der es um die angeblich 2008 vertraglich vereinbarten Ruhestandsbezüge von 12.800 Euro nach Erreichen des 65. Lebensjahres ging, hatte die Kammervorsitzende nach gründlicher Vorbereitung dieses auch vertragsrechtlich komplizierten Falles mit ihren ehrenamtlichen Beisitzern Schmelter und Altmann die Richtung angedeutet, in der die juristische Reise geht. "Egal was wir heute entscheiden, es wird kaum Einer damit zufrieden sein," hatte die Richterin nach dem juristischen Schlagabtausch der Anwälte Dr. Matthey und Dr. Wegmann (St.Elisabeth) und Nobert H.Müller (Hellmann) zu bedenken gegeben. Vorher hatte die Kammer noch einmal die Frage nach einer gütlichen Lösung in den Raum gestellt. Vergeblich, "denn bei uns stehen ja noch schwerwiegende Vorwürfe im Raum," wie Rechtsanwalt Dr. Matthey den Wunsch von Theo Freitag und Dr. Sabine Edlinger (Geschäftsführung) nach einer Entscheidung begründete.

Die Klägerseite hatte sich auf einen neuen Versorgungsvertrag für Jürgen Hellmann 2008 nach Satzungsänderung der Stiftung im September 2007 berufen, den damals Kuratorumsvorsitzender Christian Gröne und sein Stellvertreter Dieter Doktorczyk unterschrieben hatten. Gleichwohl in den Augen der jetzigen Stiftung unwirksam, da ohne Kenntnis und Zustimmung des übrigen Kuratoriums zustande gekommen. Aber es gab ja schon 2003 einen Alters-Versorgungsvertrag mit anderen Konditionen, den auch das Gericht geprüft und wohl auch für gültig befunden hatte. Und auf der Basis dieses Vertrages hatte die Kammer nach umfangreichen Berechnungen auf der Basis des letzten Jahresgehalts vor der Satzungsänderung 2007 "nach bestem Wissen und Gewissen" ein ruhestandsfähiges Gehalt von 2.940 Euro zur Grundlage ihres Urteils gemacht.

Da der Streitwert des Verfahrens 460 800 Euro (36 mal die eingeklagte Summe vob 12.800 Euro) kommen auf die Beteiligten neben den eigenen Anwaltskosten noch erhebliche Gerichtskosten zu, die sich mit 31 Prozent auf die Stiftung und 69 Prozent auf Kläger Hellmann aufteilen.

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(AZ 3 Ca 2593/16)

| Autor: Helge Kondring