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Schulanmeldungen starten im Oktober.

Anmeldungen für Grundschulen starten

Kinder, die im Sommer 2019 eingeschult werden sollen, müssen von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten in der ersten Oktober-Woche 2018 an einer Grundschule angemeldet werden. Sie kommen dann im Schuljahr 2019/2020 in die erste Klasse. Zum kommenden Sommer werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geboren sind. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder direkt bei der gewünschten Grundschule an, im Dienstzimmer des Schulleiters oder der Schulleiterin. Kinder, die bisher zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.

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Die Anmeldezeiten sind am Montag, 1. Oktober, Dienstag, 2. Oktober, und Freitag, 5. Oktober 2018, 8 bis 10 Uhr. Am Donnerstag, 4. Oktober 2018, sind Anmeldungen von 14 - 18 Uhr möglich. Die Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind persönlich anmelden, das Kind muss aber nicht dabei sein. Schulen und Erziehungsberechtigte vereinbaren gesonderte Termine, an denen das Kind in der Schule vorgestellt wird. Zur Anmeldung sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen mitzubringen.

Voraussetzung für die Anmeldung ist die Schulfähigkeit des Kindes. Dazu gehören körperliche, geistige und soziale Voraussetzungen, die für den Schulbesuch nötig sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens. Jedes Kind hat Anspruch auf die Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart, also den Gemeinschaftsgrundschulen oder der katholische Grundschule an der Bergstraße. Der Anspruch besteht im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schulen und der rechtlichen Vorgaben zur Klassenbildung. Falls mehr Kinder angemeldet werden, als die Schule Aufnahmekapazität hat, wird ausgewählt.

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Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens informieren die Schulen die Familien schriftlich, ob das Kind an der gewünschten Schule aufgenommen wird. Kinder, die voraussichtlich sonderpädagogische Unterstützung brauchen, werden ebenfalls direkt bei der gewünschten Schule angemeldet. Allerdings sollten die Erziehungsberechtigten vorher ein Gespräch mit der Schulleitung führen.

| Quelle: Stadt Herne