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Am Ende saß der Kläger allein vor Gericht

Am Ende seines halbjährigen Kündigungsschutz-Verfahrens gegen das Herner Nahverkehrsunternehmen HCR saß Busfahrer Said O. allein vor dem Arbeitsgericht. Am 19. Januar 2017 wegen wiederholter Verspätungen zum Dienstbeginn fristgerecht aus betrieblichen Gründen nach mehreren Ermahnungen und schriftlichen Abmahnungen gekündigt, hatte der seit 2008 beschäftigte Busfahrer mit Hilfe des Deutschen Beamtenbundes Klage erhoben. Im ersten Termin Mitte März 2017 hatten HCR-Prokurist Lüttenberg und Rechtsanwältin Hansen noch eine auf der Basis von 2.600 Euro brutto pro Monat bezahlte Freistellung bis Ende Juni sowie auf Vorschlag des Gerichts eine Abfindung von 3.800 Euro brutto angeboten. Das lehnte die Klägerseite wenige Tage später ab, und Richterin Große-Wilde setzte daraufhin einen Kammertermin für Mitte Juni an.

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Zwischen diesen beiden Terminen wechselte Said B. seine rechtliche Vertretung und ließ sich nun von einer Anwältin vertreten. Das wiederum führte zu einer erneuten Terminverlegung auf den 4. Juli 2017. Doch vor diesem Termin hatte auch die Anwältin ihr Mandat niedergelegt. Und so saß der Mann, der auch während seiner Kündigungfrist weitere Krankenscheine vorgelegt hatte, jetzt allein vor der Kammer. Die musste aber nicht mehr entscheiden, weil O. sich schließlich nach dem schon beendeten Arbeitsverhältnis mit einer Abfindung von 3.000 Euro brutto einverstanden erklärte. Nach fünf dienstlich an sich reibungslos verlaufenen Jahren hatten private Probleme 2013/2014 die Geduld der HCR in Sachen Pünktlichkeit auf eine harte Probe gestellt. Außerdem gehörte der Fahrer schließlich einer Gruppe an, die im Krankheitsfall ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen hatten, woran er sich auch nicht immer gehalten habe. 2017 lief dann wieder alles einigermaßen nach Plan, bevor es im Dezember innerhalb weniger Tage erneut zu zwei Verspätungen des Fahrers zum Dienstantritt von mehr als einer halben Stunde kam. Damit war für das Nahverkehunternehmen, für das Pünklichkeit einer der wichtigsten Pfeiler ist, das Maß voll. (AZ 3 Ca 294/17)

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| Autor: Helge Kondring