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Dauerzustand Home-Office? Die Arbeitgeberverbände sind dagegen.

Stellungnahme

AGV Ruhr zur Homeoffice-Pflicht

Home-Office ermöglichen, wo immer es möglich ist. Die Diskussionen der vergangenen Tage spiegeln sich nun in den neuen Regelungen zum nochmals verschärften Lockdown wider, den die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am Dienstag (19.1.2021) verkündet haben. Weniger die Regelung an sich, sondern vielmehr die einseitige Diskussion und das Bild der „uneinsichtigen Arbeitgeber“ sind das, was Dirk W. Erlhöfer, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen (AGV), aktuell stört.

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„Die Betriebe haben sich in den letzten Monaten auch deshalb nicht als Hotspots für Ansteckungen erwiesen, weil sie mit hohem Aufwand umfassende Hygienekonzepte penibel umgesetzt und im eigenen Interesse weitreichende Home-Office-Regelungen aufgestellt haben. Das Bild, dass sich Arbeitgeber in großem Stil dagegen gewehrt und Begehren der Beschäftigten abgeblockt hätten, ist schlicht falsch. Eine Anordnung des Gesetzgebers ist daher überflüssig.

Zudem hat der ein oder andere Beschäftigte im Home-Office sicher längst gemerkt, dass die neue Arbeitsumgebung auch neue Probleme und eben nicht nur Positives mit sich bringt. Ich verstehe den Appell des Bund-Länder-Gipfels daher auch als einen Appell an Beschäftigte, das Angebot zu nutzen – und einer womöglichen Home-Office-Müdigkeit aktiv entgegen zu treten.

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Außerdem darf die Verordnung kein Dauerzustand bleiben. Befristet bis zum 15. März 2021 kann ich die Regelung zur Not mittragen. Im Namen der Pandemiebekämpfung die von Arbeitsminister Heil schon einmal eingebrachte und politisch gescheiterte Home-Office-Pflicht aber über einen Umweg nun doch dauerhaft implementieren zu wollen, geht natürlich nicht. Da werden wir uns weiterhin wehren."

| Quelle: Alexander Füten / AGV Ruhr