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Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung in Nordrhein-Westfalen sind am Freitag, 3. Juli 2026, umfangreiche Änderungen im Landesfischereigesetz NRW in Kraft getreten (Symbolbild).

Was Fischer nun wissen müssen

Änderungen beim Landesfischereigesetz NRW

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung in Nordrhein-Westfalen sind am Freitag, 3. Juli 2026, umfangreiche Änderungen im Landesfischereigesetz NRW in Kraft getreten. Hierzu zählen insbesondere die Einführung des digitalen Fischereischeins und die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe. Die Untere Fischereibehörde, die zum Fachbereich Stadtgrün der Stadt Herne gehört, bittet deswegen um Beachtung der folgenden Änderungen: Alle bis zum 30. Juni 2026 ausgestellten Fischereischeine behalten bis zum eingetragenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

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Ein vorzeitiger Wechsel auf den neuen, lebenslangen Fischereischein im Scheckkartenformat ist nicht erforderlich. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen keine Papierfischereischeine mehr ausgestellt oder verlängert werden. Eine Bearbeitung von unaufgefordert übersandten Anträgen, Papierfischereischeinen, Zahlungsnachweisen oder sonstigen Unterlagen kann daher nicht erfolgen. Zur Erledigung von Angelegenheiten rund um den Fischereischein hat ab sofort unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung zu erfolgen. Vorsprachen ohne Termin können nicht bearbeitet werden.

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Weitergehende Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Herne

Mittwoch, 8. Juli 2026 | Quelle: Pressebüro der Stadt Herne