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Kündigung nach viertem Unfall

Abmahnung nach drei Unfällen

Drei Verkehrsunfälle mit einem Gesamtschaden von 12.000 Euro innerhalb von nur wenigen Jahren brachten einem fast zwei Jahrzehnte bei der Dr. Hinz-Laborg GmbH & Co KG beschäftigten Auslieferungsfahrer am 31. Mai 2017 eine Abmahnung ein, die aber nach Ansicht des Arbeitgebers ihre Wirkung wohl verfehlte. Denn am 12. Juli 2017 folgte Unfall Nummer vier, wie Rechtsanwalt Dr. Sturm jetzt im Gütetermin vor Arbeitsrichter Nierhoff schilderte, warum seine Mandantin Ende Juli schließlich die Reißleine zog und den Mann fristlos vor die Tür setzte. "Es war immer dasselbe. Er fährt irgendwo rein," so Dr. Sturm.
Bei Unfall Nummer vier mit einem Schaden von fast 3.000 Euro war es ein Poller, der die Fahrt abrupt beendete. Der Fahrer, der mit seiner im gleichen Betrieb arbeitenden Frau öfter Stress hatte, der auch schon mal "aggressive und bedrohliche Formen" annahm, so Dr. Sturm zu weiteren Kündigungsgründen, akzeptierte den Rauswurf nicht und erhob mit Rechtsanwältin Klein Kündigungsschutzklage. "Ein schwieriger Fall, weil der Kläger schon so lange beschäftigt war," wie sich alle Beteiligten einig waren. Außerdem vermisste Richter Nierhoff den Nachweis, dass der Kläger die Unfälle vorsätzlich herbeigeführt habe. Und nur das hätte für eine fristlose Kündigung ausgereicht.

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Deshalb ruderte auch Firmenanwalt Dr. Sturm ein Stück zurück und bot die Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung mit bezahlter Freistellung bis zum 31. Januar 2018 an. Damit war die Klägerseite zwar grundsätzlich einverstanden, beharrte aber wegen der langen Beschäftigungzeit noch auf einer Abfindung und der sogenannten "Turboklausel" für den Fall, dass der Kläger vor dem 31. Januar 2018 einen neuen Job findet. Und so stand es schließlich in dem vom Gericht protokollierten Vergleich. Ende des Arbeitsverhältnisses am 31. Januar 2018, eine Abfindung von 7.000 Euro brutto und 75 Euro zusätzlich für jeden Tag nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnissess wegen einer neuen Arbeit vor Ende Januar. Die Selbstbeteiligung von 300 Euro für den 4. Unfall hat der Fahrer mittlerweile seinem Ex-Arbeitgeber erstattet. (AZ 5 Ca 1606/17)

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| Autor: Helge Kondring