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Sprechtag für Kriegsopfer und Opfer von Gewalttaten.

24,6 Millionen Euro für Geschädigte

Münster. Fast 3.000 Betroffene haben sich bisher an die LWL-Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für Westfalen gewandt. Mit mehr als 2.000 von ihnen haben Mitarbeiter der Anlauf- und Beratungsstelle persönliche Gespräche geführt, die zum Teil bei den Betroffenen zu Hause stattfanden. Im Auftrag der Landesregierung NRW hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster die Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene errichtet, die zwischen 1949 und 1975 in Heimen der Jugendhilfe untergebracht waren. Zuvor hatten Bund, Länder und Kirchen einen Fonds gegründet, der für die Betroffenen nicht nur ein bundesweites Netz an Anlaufstellen vorgehalten hat, sondern auch finanzielle Wiedergutmachungsleistungen für erlittenes Unrecht ermöglichte.

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„Das persönliche Gespräch war enorm wichtig. Oft sprachen Betroffene mit den Kolleginnen der Anlaufstelle das erste Mal über ihre Vergangenheit und die in vielen Fällen erlebte Gewalt und Misshandlung“, sagt LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers. „Vielfach standen die materiellen Leistungen des Fonds zunächst im Hintergrund. In vielen Fällen haben unsere Mitarbeiter weitere unterstützende Hilfen vor Ort vermittelt, begleitete Akteneinsicht gewährt oder nach Familienangehörigen gesucht, zu denen der Kontakt aufgrund der Unterbringung im Heim abgerissen war.“ Mit knapp 2.000 Betroffenen sind Vereinbarungen über Rentenersatz- und Sachleistungen abgeschlossen worden. Hierfür wurden rund 24,6 Millionen Euro aus den Fondsmitteln gezahlt. Westers: „Ein weiterer wichtiger Meilenstein war das von der LWL-Anlaufstelle organisierte Austauschtreffen in Soest mit knapp 400 Betroffenen. Die Veranstaltung bot den Ehemaligen die Möglichkeit, Bekannte und Freunde aus ihrer Zeit der Unterbringung wieder zu finden oder sich mit anderen auszutauschen. Zusätzlich standen den Betroffenen Fachkräfte der heutigen erzieherischen Jugendhilfe aus Einrichtungen und dem LWL-Landesjugendamt Westfalen zur Verfügung und informierten über positive Veränderungen."

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Darüber hinaus ist die Arbeit der Anlaufstelle von einem Arbeitskreis begleitet worden, in dem auch drei Betroffene vertreten waren. Nach sieben Jahren hat die Anlaufstelle die Arbeit für den Fonds Heimerziehung Ende des Jahres 2018 abgeschlossen. Betroffene, die im Rahmen der Jugendhilfe in der Vergangenheit untergebracht waren, können sich weiterhin an die Anlaufstelle wenden und beraten lassen, Leistungen aus dem Fonds gibt es allerdings nicht mehr. Die Anlaufstelle steht innerhalb der Stiftung Anerkennung und Hilfe seit 2016 auch Betroffenen offen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht waren. -mehrInfo.

| Quelle: LWL Pressedienst