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Arbeitslosenzentrum Herne.

Stellungnahme in Corona-Zeiten

Unterstützungsbedarf bei Einkommensschwachen

Zu der Corona-Pandemie und ihren Folgen bei den Einkommensschwachen, nehmen die beiden Leiter der Arbeitslosenzentren in Herne und Wanne, Franz-Josef Strzalka und Dagmar Spangenberg-Mades, wie folgt Stellung: „In Folge der Corona-Pandemie werden zukünftig mehr Menschen auf Grund von Betriebsschließungen, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit auf Sozialleistungen angewiesen sein. In den zurückliegenden Wochen sind schon unterschiedlichste Maßnahmen und Gesetze zur Unterstützung der Betroffenen auf den Weg gebracht worden, wie beispielsweise ein vereinfachter Zugang zu SGB II – Leistungen oder Kurzarbeitergeld.

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Franz-Josef Strzalka.

Dieses alles ist durchaus zu begrüßen. Die veranlassten Maßnahmen konzentrieren sich dabei allerdings stark auf die durch die Corona-Krise akut in ihrer Existenz Bedrohten. Dabei geraten aus Sicht des Arbeitslosenzentrums Herne e.V. und des Zeppelin-Zentrums diejenigen Menschen aus dem Blickfeld, die schon vor Ausbruch der Krise in prekären Verhältnissen lebten und deren Existenz durch die Krise nochmals verschärft wird. Da schon vor Ausbruch der Krise die Regelleistungen im SGB II/ SGB XII und AsylbLG nicht bedarfsdeckend waren, sind die beiden Arbeitsloseneinrichtungen der Meinung, dass finanzielle Zusatzleistungen unumgänglich sind.

Arbeitslosenzentren bei der Weihnachtsaktion. im Bild links: Dagmar Spangenberg-Mades.

Corona-Einmalzahlung und E-Learning

Da vor allem im Zuge geschlossener Tafeln, Mittagstische und Kleiderkammern Mehrkosten durch Vorratshaltung und Preissteigerungen entstehen, ist für SGB II/ SGB XII und AsylbLG –Haushalte eine „Corona-Einmalzahlung“ dringend geboten. Ebenso sind geringverdienende Haushalte entsprechend ihres übersteigenden Einkommens in diese Einmalzahlung einzubeziehen. Ferner ist ein „Corona –Zuschlag“ auf die laufenden, oben genannten Sozialleistungen zu gewähren. Der Wegfall der kostenlosen Essenversorgung von Kindern in Kita und Schule, die steigenden Lebensmittelpreise, Mehrkosten durch Lieferservice bei Risikogruppen, Taxifahrten für Risikogruppen zu Ärzten und Therapeuten als auch Gesundheitsförderung durch gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen bedingen einen höheren laufenden Bedarf. Daneben muss über den Anspruch auf Kostenübernahme für einen Computer und entsprechendes Zubehör nachgedacht werden. Es muss die Möglichkeit zum E-Learning auch für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten zu Zeiten von Schulschließungen geben.

Soziale Isolation überwinden

Auf diese Weise kann ein Beitrag zur sozialen Teilhabe und Überwindung sozialer Isolation geleistet werden. Für Wohnungslose erscheint eine monatsweise Zahlungsweise der Sozialleistungen im Gegensatz zur täglichen Bereitstellung der finanziellen Mittel angemessen, um so durch reduzierte Kontakte die Infektionsgefahr zu verringern. Ferner wäre es zu begrüßen, wenn die Tilgung von Darlehen, Ersatz- und Erstattungsansprüchen durch die Sozialleistungsträger ausgesetzt würden, damit keine finanziellen Einbußen in Zeiten der Pandemie entstehen.

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Um Überschuldung und Wohnungslosigkeit zu vermeiden, wäre die Zustimmung zur Anmietung von Wohnungen, die preislich über den Angemessenheitsgrenzen liegen, durch die Ämter geboten. Auch die Verlängerung der ALG I – Bezugsdauer um ein halbes Jahr ist zu fordern, um einen SGB II – Bezug („Hartz IV“) nach Möglichkeit zu vermeiden. Es gibt sicher noch eine Reihe weiterer Forderungen, die in diesem Zusammenhang gestellt werden könnten bzw. müssten. Aus Sicht des Arbeitslosenzentrums Herne e. V. und des Zeppelin-Zentrums handelt es sich bei genannten Punkten um Kernforderungen, die auf jeden Fall von der Politik in den Blick genommen werden müssen. Der Übersichtlichkeit halber haben wir uns auf das Dringlichste beschränkt."

| Quelle: Spangenberg-Mades / Strzalka