Dienstag, 07. August 2012
Herten/Herne. Würde zwischen den Hertener Stadtwerken und einem ihrer beiden Kundenberater aus dem Studio B eitel Freude und Sonnenschein herrschen, hätte man sich kaum vor den Schranken des Herner Arbeitsgerichts getroffen. Dort wartete am Dienstag (7. August) die Kammer von Richter Kühl auf Kundenberater K. und seinen Rechtsanwalt Reddemann sowie Stadtwerke-Prokurist Kremer und Rechtsanwältin Scholz. Der Kundenberater, ein langjähriger Mitarbeiter im vorgerückten Alter, hatte in Herne aus Gründen gegen die Hertener Stadtwerke geklagt, die offenbar zur vorzeitigen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses geführt hatten.
Da das Gericht wegen eines vorausgegangenen Termins um die arbeitsrechtlichen Folgen eines groß angelegten Kreditbetruges über 620.000 Euro im Verantwortungsbereich einer stellvertretenden Filialleiterin einer Großbank zeitlich in Verzug geraten war, hatten die beiden Streitparteien aus Herten auf dem Gerichtsflur die Zeit genutzt, um eine Vergleichslösung zu erzielen, "über deren Inhalt Stillschweigen vereinbart wird," wie das Gericht in einer Verhandlungs-Unterbrechung auf Wunsch zu Protokoll nahm.
Danach endete das Arbeitsverhältnis des Kundenberaters "betriebsdingt" am 31. Mai 2012, wobei K. noch eine Abfindung von 9.000 Euro brutto bekommt. Eine wesentliche Rolle in diesem Prozess muss allerdings eine "Fernwärme-Kompaktstation" im Wert von 3.992,41 Euro gespielt haben, denn in einem Zusatzpunkt des Vergleichs wurde vereinbart, dass der Kläger sich diese Kosten bei Auszahlung der Abfindung anrechnen lassen muss. (AZ 2 Ca 1230/12)
Text: Helge Kondring