Städtische Aufrechnungen gingen baden

Freitag, 03. August 2012

Erkenschwick/Bochum. Die Vollstreckungs-Gegenklage der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Stimberg- und Stadthallen Oer-Erkenschwick GmbH und ihren Geschäftsführer Klaus Skodell, die wegen Nichterfüllung eines Vergleichs-Vertrages vor dem Landgericht Bochum vom 26. Mai 2011 (AZ 1-2 0 193/11) 155.190,77 Euro gegen die Stadt vollstrecken wollten, ist mit am 25. Juli zugestellten Urteil zwar weitgehend im Sinne der Stadt entschieden worden, hat aber die Gegenforderungen der Stadt an die ehemalige Pächterin von über 183.000 Euro auf gerademal 2.577,22 Euro für einen defekten Bühnenscheinwerfer und die Erneuerung einiger Fliesen reduziert.

Nach der streitigen Kündigung der Pachtverträge für beide Objekte, für deren Unterhaltung die Stadt pro Geschäftsjahr 15.000 DM zahlte, schlossen Stadt und Pächterin im Mai 2011 vor dem Bochumer Landgericht einen Vergleichsvertrag ab, der der Pächterin "Zug um Zug" bei Räumung der Räumlichkeiten am 31. Juli 155.190,77 Euro garantierte. Doch aus dieser vereinbarten Übergabe wurde nichts. Stattdessen wurden die Hallen am 5. Oktober zwangsweise geräumt, nachdem es bei zwei Begehungen am 18. August und 23. August 2011 zwar Protokolle über Zustand und vorgefundene Mängel aber keine Einigkeit darüber gegeben hatte, wem was zuzurechnen sei. Die Stadt listete 42 Punkte zu Lasten ihrer Pächterin auf und machte Klaus Skodell dann die Gegenforderung darüber in Höhe von rund 183.000 Euro auf.

Diese "Aufrechnungen" lösten sich jetzt vor dem Landgericht bis auf den "Verfolgungsscheinwerfer" (2.577,22 €)und den "Austausch beschädigter Fliesen" (379,63 €) in Luft auf. Damit, so die Rechtsanwälte Peter Durchfeld und Dr. Wolfgang Wesener als Vertreter von Klaus Skodell, blieben von der städtischen Aufrechnung gerade mal 1,5 Prozent übrig. Und Ex-Geschäftsführer Klaus Skodell drückte es noch drastischer aus: "Der Versuch der Stadt, zwei komplett renovierte Hallen zu bekommen, ist kläglich gescheitert."

Die Pächterin ist zwar in Höhe von 135.355,28 Euro überwiegend mit ihrer Zwangsvollstreckung gescheitert, ist aber damit gleichzeitig aus ihren Verpflichtungen in Höhe von rund 87.500 Euro gegenüber mehreren Gläubigern raus. Diese Forderungen müssen jetzt von der Stadt direkt bedient werden. Den Antrag der Stadt auf "Herausgabe des Vollstreckungstitels" lehnte das Landgericht ebenfalls als "unbegründet" ab, weil der früheren Pächterin aus diesem Titel noch eine Forderung von 19.835,49 Euro zustehe. Die städtische Entgeltzahlung in Höhe von 18.572,93 Euro für beide Hallen für Juli 2011 aus dem Vergleichsvertrag stehe aber der Pächterin nicht zu, weil weder Hallen noch Inventar vollständig in sauberem und ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben worden seien. Und das auch nicht "vertragskonform" sondern erst nach einer von der Stadt veranlassten "Herausgabe-Zwangsvollstreckung" Anfang Oktober. (AZ 1-2 0 606/11)

Text: Helge Kondring