Freitag, 03. August 2012
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag, 3.8.2012, den Klagen der Städte Herne und Münster stattgegeben und einen gerichtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruch der Kommunen gegenüber dem Dualen System Deutschland (DSD) bejaht. Das DSD ist Systembetreiber für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen (Stichwort: Gelber Sack), zu denen auch die Papier-Pappe-Karton-Verpackungen (PPK) gehören. Das DSD kassiert von den Herstellern und Vertreibern der Verpackungen so genannte Lizenzentgelte, mit denen die Entsorger (zum Beispiel die Firma Veolia, die in Herne Gelbe Säcke einsammelt) bezahlt werden.
In Herne kümmert sich die Stadttochterfirma Entsorgung Herne um die Entsorgung der PPK-Verpackungen - erhält vom DSD aber seit 2008 kein Entgelt mehr dafür. Damals waren die Verhandlungen über eine neue Abstimmungs-Vereinbarung an den unterschiedlichen Vorstellungen über die Entgelthöhe gescheitert. Trotz dieser Zahlungseinstellungen wurde das kommunale Erfassungssystem faktisch weiter mitgenutzt und Lizenzentgelte der Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen vom DSD vereinnahmt.
Zwar hat das VG Köln an seiner Rechtsauffassung festgehalten, dass sich ein solcher Zahlungsanspruch nicht unmittelbar aus der Verpackungsverordnung ergebe - wenn es keine entsprechende Abstimmungs-Vereinbarung gibt. Auch ohne Abstimmungs-Vereinbarung müssen Systembetreiber wie DSD aber den Kommunen die notwendigen Aufwendungen nach den Vorschriften zur Geschäftsführung ohne Auftrag erstatten.
Dass das DSD seit 2008 gar keine Zahlungen an Herne und Münster leistete, wurde vom VG Köln in der mündlichen Verhandlung mit deutlichen Worten kritisiert. Das Gericht unterstrich weiterhin, dass der Kostenbeteiligung der Systembetreiber nicht nur die lizenzierten Verpackungen, sondern die Gesamtmenge der PPK-Verpackungen zugrunde zu legen ist. Damit wird in einem weiteren wichtigen Punkt die Rechtsauffassung der Kommunen bestätigt.
Rechtsanwalt Siederer und Rechtsanwalt Dr. Wenzel von der Berliner Kanzlei GGSC, die Herne und Münster in Köln vertraten, begrüßten die Entscheidung. "Es ist erfreulich, dass das VG Köln der Geschäftspolitik von DSD einen Riegel vorschiebt, als Trittbrettfahrer der kommunalen PPK-Entsorgung hohe Gewinne aus Lizenzentgelten zu erzielen, ohne sich angemessen an den Entsorgungskosten der Kommunen zu beteiligen."
Das VG Köln hat die Berufung zugelassen. Die beiden klagenden Kommunen werden nach Auskunft von Entsorgung Herne nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen, da das VG Köln hinsichtlich der Höhe des Anspruchs auf Aufwendungs-Ersatz der Klage nicht in voller Höhe stattgegeben hat.
Quelle: Pressedienst Entsorgung Herne