Mittwoch, 27. Juni 2012
Zwei ehemalige Rechtsanwälte aus Herne müssen sich seit Mittwoch vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Das Duo (60 und 61) soll über Jahre Mandanten ausgetrickst, belogen und betrogen haben – zu den Opfern gehören sogar Angehörige. Laut Anklage geht es um Untreue und Betrügereien mit einem Schadensvolumen von rund 1,3 Millionen Euro.
Staatsanwalt Christian Schoß wirft den Juristen vor, zwischen Juli 2005 und Februar 2009 das Vertrauen von Mandanten in Serie missbraucht zu haben. Die beiden Familienväter, die seit den frühen 1980er Jahren gemeinsam eine Anwalts- und Notar-Kanzlei in bester Herner Innenstadt-Lage betrieben, sollen im Laufe der Zeit immer häufiger von Mandanten Darlehen aufgenommen haben - und von dem geliehenen Geld am Ende gar nichts oder nur einen minimalen Anteil zurück gezahlt haben. „Die Anwälte verbrauchten das Geld für sich", hieß es gleich mehrfach in der Anklage.
Verschleiern, Hinhalten, Vertrösten: Im Juli 2008 sollen die Anwälte einen Mandanten über eine Versorgungsvollmacht für dessen schwerkranke Mutter beraten haben. Die Herner Anwälte rieten dem Mann angeblich, das Vermögen „zu verstecken“, damit es nicht für Pflegekosten aufgebraucht werden könne. Laut Anklage übergab der Klient den Angeklagten daraufhin 50.000 Euro in bar. Eine Rückzahlung erfolgte erst nach einer Strafanzeige.
Auch andere Mandanten sollen den Ratschlägen der Anwälte nahezu blind vertraut haben. Zu den Opfern gehört laut Anklage auch eine Tante eines Anwalts. Als ein schwer kranker Mandant nach Jahren sein vor Jahren geliehenes Geld (200.000 Euro) zurück forderte, sollen ihm die Anwälte für die Abwicklung der Rückzahlung zunächst noch weitere 45.000 Euro „abgeluchst“ – und ihn danach eiskalt im Regen stehen lassen haben. Das ganze Geld wurde verbraucht. Ganz ähnlich sollen die Anwälte im Oktober 2007 einen Mandanten in einem Scheidungsverfahren beraten haben. Der Mann nahm laut Anklage sogar noch einen Kredit auf, um sich - so der anwaltliche Rat - mit Blick auf etwaige Zahlungen an seine Frau künstlich zu verschulden. Ergebnis: Das an die Anwälte übergebene Geld (insgesamt 440.000 Euro) ist restlos weg.
Zum Prozessauftakt vor der 10. Wirtschaftsstrafkammer kündigten beide Anwälte für den nächsten Verhandlungstag (29. Juni) Geständnisse an. Bereits jetzt steht fest: Das Duo muss ins Gefängnis. Die Richter signalisierten für den Fall von Geständnissen Haftstrafen von „drei bis dreieinhalb Jahren“. Fest steht: Beide Anwälte haben ihre Anwalts- und Notarzulassungen im Februar 2011 zurückgegeben, beide haben den Offenbarungseid geleistet. Während ein Angeklagter von dem Verdienst seiner Ehefrau (einer Lehrerin) lebt, bezieht der andere Sozialleistungen.
Wie sehr die Angeklagten zuletzt unter Druck standen, zeigt auch das: Der 60-jährige Angeklagte trug zuletzt immer eine geladene Schusswaffe in der Jackentasche. Weil er keinen Waffenschein besitzt, lautet die Anklage in seinem Fall auch auf illegales Führen einer Schusswaffe.
Text: Werner von Braunschweig