Prosper: Einigung mit Oberarzt

Dienstag, 26. Juni 2012

Recklinghausen / Herne. Eigentlich sollte sie am Dienstag (26. Juni) verhandelt werden, die Klage des Prosper-Hospitals gegen den ohne Einhaltung seiner sechsmonatigen Kündigungsfrist Ende September 2011 nach Norddeutschland abgewanderten Oberarzt Dr. R.. Doch der Sitzungszettel von Richterin Große-Wilde meldete in dieser Sache Fehlanzeige, weil die Akte mittlerweile auch ohne Entscheidung zugeklappt werden konnte.

Der Facharzt für Nieren- und Lebererkrankungen war zum 1. Oktober 2011 dem Ruf auf eine Chefarztstelle in der Nähe von Bremen gefolgt und hatte das Prosper-Hospital damit in eine missliche Situation gebracht. Andere Ärzte mussten noch mehr Überstunden machen, und die Verantwortlichen mussten über eine Personalagentur, die auf solche Situationen spezialisiert ist, vorübergehend Ersatz "anmieten". Das war alles nicht billig, und deshalb verklagte das Krankenhaus mit Rechtsanwalt Schlemmer Dr. R. erst einmal auf 9.500 Euro Schadenersatz bis zum Jahresende 2011.

Im ersten Termin Anfang März vermisste Rechtsanwalt Dr. Könitz als Prozessvertreter des Mediziners eine genaue Bezifferung des angeblichen Schadens, zumal das Krankenhaus ja auch die Vergütung des Mediziners für die sechs Monate bis zum Ende der Kündigungsfrist auf der Habenseite verbuchen könne. Nach Schätzungen des Juristen wohl rund 75.000 Euro. Nach dem Gütetermin gingen die Verhandlungen zwischen den Beteiligten offenbar auch außergerichtlich weiter, denn jetzt kam es zu einer außergerichtlichen Einigung mit gegenseitigem Entgegenkommen, über das die Parteien allerdings Stillschweigen vereinbarten. Herausgekommen sein dürfte dabei wohl ein Betrag um die 5.000 Euro, die der Arzt oder aber auch das aufnehmende Krankenhaus wegen der vorzeitigen Einstellung von Dr. R. noch nach Recklinghausen überweisen muss. (AZ 3 Ca 253/12)

Text: Helge Kondring