Spielhallennachbar hat aufgegeben

Montag, 14. Mai 2012

Der Streit um das geplante "Entertainment-Center" mit sechs Spielhallen und gastronomischen Betrieben auf rund 1.300 Quadratmetern des ehemaligen Betriebsgeländes von Ford Heilmann an der Dorstener Straße 279 - 283 ist in aller Stille und ohne Entscheidung des von einem Nachbarn angerufenen Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu Ende gegangen.

Der Herner Rechtsanwalt Heinrich Beestermöller hatte im letzten Herbst in Gelsenkirchen Klage gegen die Stadt Herne erhoben, nachdem die Baubehörde dem Investor dieser "XXL-Spielhalle" die Baugenehmigung erteilt hatte. Gleichzeitig hatte Beestermöller im Auftrag seines Mandanten den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, um das Projekt sofort zu stoppen. Diesen Antrag "auf vorläufigen Rechtsschutz" (AZ 6 L 1267/11) hatte das Gericht "wegen mangelnden Rechtsschutzinteresses als unzulässig" abgelehnt (halloherne berichtete).

Blieb nur noch die Entscheidung in der Hauptsache, nachdem der von Rechtsanwalt Mampel vertretene Investor wegen geringfügiger Überschreitung der Abstandsfläche in der ursprünglichen Baugenehmigung auf diese verzichtete und mit Erfolg eine Nachtrags-Baugenehmigung beantragt hatte, in der der geplante Baukörper etwas weiter von der Grundstücks-Grenze weggerückt wurde. Die Nachtrags-Baugenehmigung ist mittlerweile bestandskräftig geworden, weil die Klägerseite den Rechtsreit "für erledigt erklärt" hat, und das Verwaltungsgericht daraufhin das Verfahren "einstellte." (AZ 6 K 4862/11)

Text: Helge Kondring