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Tipps zur Pflege

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, sich bereits jetzt um die Pflegeleistungen zu kümmern, die 2017 bezogen werden sollen. Ab Januar 2017 ändern sich Regelungen für die Pflege. Neben körperlich Handicaps stehen dann auch vermehrt psychische und Geistige Beeinträchtigungen im Fokus. Daher können vermutlich mehr Menschen Pflegeleistungen beantragen. Diejenigen, die außschließlich wegen körperlicher Beeinträchtigungen ab 2017 einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, erhalten möglicherweise weniger. Laut Verbraucherzentrale haben aber Menschen, die bereits Pflegeleistungen erhalten, auch weiterhin Anspruch auf die bisherigen Bezüge.

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Personen, die wegen nachlassender Kräfte künftig in einer stationären Einrichtung leben, müssen teilweise bei den Pflegeleistungen mit einem höheren Eigenanteil rechnen. „Wer bereits mit dem Gedanken spielt, einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit zu stellen, sollte dies noch in diesem Jahr tun. Rasches Handeln wird mit großzügigen Übergangsregelungen und kürzeren Wartezeiten bei der Bewilligung von Anträgen belohnt“, sagte Veronika Hensing von der Verbraucherzentrale NRW in Herne.

Künftig misst man Pflegebedürftigkeit nach dem Grad der Selbstständigkeit im Alltag und nach der Abhängigkeit von personeller Hilfe. Daher gliedert sich die Pflegeleistung nciht mehr in drei Pflegestufen sondern ab Januar dann in fünf Pflegegrade. Pflegebedürftige in Pflegestufe I und II gehören dann in Pflegegrad 2 und 3. Dabei gilt, dass man mehr bekommt je höher der Pflegegrad ist. Wer schon eine Pflegestufe hat, wird automatisch dem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet. Alle anderen müssen einen Antrag stellen. Nimmt die Pflegebedürftigkeit einer Person zu, kann man eine erneute Begutachtung zur Einstufung in einen höheren Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.

Derzeit hängt die Höhe der Eigenleistung derer, die in einem Pflegeheim wohnen, von der Pflegestufe ab. Ab 2017 zahlt jeder Bewohner den gleichen Betrag. Zudem gibt es ab dem kommenden Jahr für die niedrigeren Pflegegrade 2 und 3 in stationären Einrichtungen weniger Geld. Pflegestufe I (Pflegegrad 2) erhält dann 294 Euro weniger und Pflegestufe II (Pflegegrad 3) 68 Euro weniger pro Monat. Daher zahlen die unteren Pflegegrade wahrscheinlich deutlich mehr, während die Zuzahlung für die höheren Pflegegrade gleich bleibt oder sogar günstiger wird. Darauf müssen sich Menschen einstellen, die ab dem 1. Januar 2017 ins Pflegeheim einziehen. Diejenigen, die zum Jahreswechsel bereits in einer Pflegeeinrichtung wohnen, zahlen weiterhin den gewohnten Betrag.

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Wer zu Hause wohnt und versorgt wird, erhält weiterhin die bisherigen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Nach der Überleitung in einen Pflegegrad kriegt man gleich viel oder sogar mehr. Dieser Schutz des Besitzstandes gilt lebenslang, auch bei einem Wechsel der Kranken- und Pflegekasse. Ausnahmen gelten, wenn sich der Pflegegrad ändert.

| Quelle: Verbraucherzentrale NRW