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Nadja Große-Wilde.

Streit um Auslösung für Auswärtseinsatz

"Heute sind Sie wieder mal bei mir und wollen was Grundsätzliches wissen." Die Begrüßung der Prozessvertreter der Wärmertechnik Leickel GmbH, Geschäftsführer Schweppe und Rechtsanwalt Wöhle, sowie auf der Klägerseite Betriebsratsmitglied Alfredo Wuttke und DGB-Justiziarin Zederbohm-Schröder, durch Arbeitsrichterin Nadja Große-Wilde deutete schon an, dass der Streitpunkt zwischen beiden Seiten wohl ein Grenzfall sein dürfte. Kläger Wuttke ist für Leickel dauerhaft im Chemiepark Marl tätig und bekam bis zum Jahresende 2015 auch die entsprechende Auslösung für die Zone 2 (über 7 km) in Höhe von 10,50 Euro pro Tag.

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Damit war Anfang 2017 Schluss, weil Arbeitgeber Leickel sich auf den Standpunkt stellte, bei dem Job im Chemiepark handele es sich nicht um eine Außenbaustelle im klassischen Sinn sondern um eine regelmäßige Arbeitsstelle auswärts. Das Ganze in einem Bürocontainer mit Toilette und dazu neuerdings auch noch in einem der Firma Ifürel gehörenden Container mit noch mehr Bürofläche vor Ort, den das Leickel-Team mitbenutzen darf. Der nach einem Unfall mit anschließendem Krankenhausaufenthalt zur Zeit noch arbeitsunfähige Kläger sieht dagegen die tägliche Anfahrt zum Chemiepark Marl als Dienstreise an, für die die entsprechende Auslösung zu zahlen sei. Eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitnehmervertretung und Geschäftsführung, die es schon mal für eine regelmäßige Auswärts-Arbeitsstelle in Gelsenkirchen gab, gibt es aktuell nicht. Firmenanwalt Wöhle: "Wir wollten ja eine auf Basis der alten abschließen und haben das mehrfach angesprochen, doch von der Gegenseite kam gar nichts." Damit liegt der Ball jetzt beim Arbeitsgericht, das in Kammerbesetzung am 24. Januar 2017 entscheiden muss. (AZ 3 Ca 2313/16)

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| Autor: Helge Kondring