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SCW-Kompliment reichte Böhm nicht

So einvernehmlich, wie SCW-Jugendvorstand Frank Gies Anfang September die "einvernehmliche Trennung" von Jugendtrainer Stephan Böhm in der WAZ darstellte, war sie eigentlich nicht. Sonst wäre es kaum zu einer Klage des 43-Jährigen gegen den SC Westfalia 04 Herne auf Vertragseinhaltung vor dem Arbeitsgericht gekommen. Dort warteten am Dienstag (6.12.2016) Böhm und Rechtsanwalt Marcus Liebig vergeblich auf einen Vertreter des "ordentlich geladenen" Vereins, wie Arbeitsgerichtsdirektor Dr. Sascha Dewender nach einem Blick in die Akte feststellte.

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Nach einer Viertelstunde dann das von Klägerseite beantragte "Versäumnisurteil" auf Zahlung von 800 Euro für Juli und August, die zwar vereinbart, aber nicht gezahlt worden waren. "Es hat einfach nicht gepasst," so Böhm damals zum vorzeitigen Abschied nach nur zwei Monaten. "Das hatte sowohl sportliche als auch infrastrukturelle Gründe." Und auch Jugendvortstand Gies bedauerte den Schritt Böhms: "Wir haben versucht, Stephan noch umzustimmen und hätten gern mit ihm gearbeitet. Er ist ein toller Trainer." Gegen das Urteil, das Böhms Anwalt in vollstreckbarer Ausfertigung beantragte, ist Einspruch möglich. (AZ 4 Ca 2611/16)

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| Autor: Helge Kondring