halloherne.de

lokal, aktuell, online.

Probezeit dauerte nicht mal einen Monat


Anderthalb Jahrzehnte stand Marlen K. als Restaurationsfachfrau in Diensten der Tagungs- und Gastronomie-Gesellschaft (TGG) unter dem Dach der Stadt Herne. Dann nahm der geplante Betriebsübergang der TGG mit der Verpachtung an Jan Hendrik van Dillen zum Jahreswechsel 2016/17 konkrete Formen an, und die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern entschloss sich wegen der mit der neuen Situation verbundenen Risiken zu einem Aufhebungsvertrag. Dabei habe man ihr einen Zwei-Jahres-Vertrag auf der Basis von 22,2 Wochenstunden und einem Monatsgehalt von rund 1.500 Euro brutto bei der Herner Bädergesellschaft mbH versprochen, trug die zuletzt die Mondschänke leitende Frau jetzt Arbeitsgerichts-Direktor Dr. Sascha Dewender vor.

Anzeige: DRK 2024 - Job - PDL

Der Vertrag war zwar am 1. August zustande gekommen, endete aber schon am 6. September mit fristgerechter Kündigung während der Probezeit zum 30. September. Das auch noch in einer, seit Anfang 2014 bis Ende 2016 laufenden Elternzeit. Von deren Existenz wussten Geschäftsführer Lothar Przybil und Rechtsanwältin Dr. Kohlmann zwar, hätten aber nach eigener Aussage deren Ablauf nicht gekannt. Wie das, so die von Rechtsanwalt Palkovits vertretene Klägerin, sei die Dauer doch vom gleichen Sachbearbeiter bei der Verhandlung des Aufhebungsvertrages verlängert worden, der damals noch beide Gesellschaften in Personalfragen betreute. Und der saß in der zweiten Zuhörerreihe und wollte von dort aus auch Stellung nehmen, wurde dann von Dr. Dewender daran gehindert und musste als "potenzieller Zeuge" erstmal den Saal verlassen.

Anzeige: Spielwahnsinn 2024

Dann rückte die Arbeitgeberseite erst einmal mit dem Grund für das vorzeitige Ende der Probezeit heraus. Die Klägerin, von der Bädergesellschaft wohl für den zukünftigen Einsatz im neu eröffneten Wananas vorgesehen, sei "hauptsächlich wegen Störung des Betriebsklimas" vorzeitig gekündigt worden. Eine Kündigung, der auch der dreiköpfige Betriebsrat der Bädergesellschaft "ausdrücklich" zugestimmt hatte. Gleichwohl zeigten Geschäftsführer Przybil und Rechtsanwältin Dr. Kohlmann "rechtlich losgelöst Verständnis für die Lage der Klägerin" und erhöhten freiwillig den Vorschlag des Gerichts zur Zahlung von zwei Monatsgehältern Abfindung um ein weiteres auf 4.500 Euro brutto. Damit hat die Frau zwar immerhin ihren Monatsverdienst ohne Abzüge für die Sozialversicherung bis Ende Dezember sicher, muss aber ihre Steuern nach Klasse VI entrichten. Ihr Einverständnis zu diesem Vergleich fiel denn auch mit einem kurzen Kopfnicken denkbar knapp aus. Wenn sie gewusst hätte, "welche Dinge schon nach dreieinhalb Wochen mit Gewalt ihren Lauf nehmen würden, hätte ich den Aufhebungsvertrag mit der TGG nicht geschlossen," blickte die Klägerin enttäuscht zurück. (AZ 4 Ca 2211/16)

| Autor: Helge Kondring