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Polizei muss beschlagnahmtes Geld zurückgeben

Die Folgen eines Einbruchsversuchs am Nachmittag des 6. Dezember 2013 im Haus Wiescherstraße 88c mit Festnahme des Täters 13 Tage später beschäftigten Ende Februar 2014 nicht nur den Strafrichter des Herner Amtsgerichts, sondern jetzt, fast drei Jahre später, auch die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Und was zunächst wie eine Räuberpistole klang, stellte sich nach stundenlanger Beweisaufnahme als "absolut glaubwürdige Schilderung" einer Hilfsaktion dar, die der ältere Bruder des festgenommenen Christian M. sich vorgenommen hatte, um seinen zwischen 2008 und 2013 mehrfach straffällig und auch mehrfach inhaftierten Bruder "wieder nach oben zu bringen," wie er jetzt bei seiner Vernehmung schilderte.

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Eine Zeugin hatte damals gegen 13.05 Uhr beobachtet, wie ein Mann mit schwarzen Handschuhen aus einem schwarzen Polo mit Hamburger Kennzeichen stieg und mehrfach an der Haustür rüttelte, um dann das Haus zu betreten. Kurze Zeit später verließ der Mann das Haus und fuhr weg. Die Zeugin benachrichtigte die Polizei und gab auch das Kennzeichen durch. Das gehörte zu einem Leihwagen von Europcar, das am 18. Dezember in Essen wieder abgegeben werden sollte. Doch Christian M. kam einen Tag später, wurde an Ort und Stelle festgenommen, dem Haftrichter vorgeführt und musste dann in Untersuchungshaft. Im Kofferraum des Autos fand die Polizei Einbruchswerkzeug, mehrere Masken und auch die schwarzen Handschuhe. Außerdem, und das ließ die ganze Sache jetzt vor dem Verwaltungsgericht landen, einen weißen Umschlag mit noch 5.300 von ursprünglich 5.500 Euro, deren Herkunft zunächst völlig unklar blieben. Und weil die Polizei angesichts der übrigen Begleitumstände davon ausging, dass dieses Geld aus einer Straftat stamme, beschlagnahmte sie das Geld mit einer Sicherstellungsverfügung. 250 Euro davon durfte der Festgenommene allerdings für Einkäufe des täglichen Bedarfs mit in die U.Haft nehmen.

Das Strafverfahren wurde später zwar eingestellt, aber das Geld blieb beschlagnahmt. Der einschlägig vorbestrafte M. klagte daraufhin mit Rechtsanwalt Dr. Römbke auf Herausgabe der sichergestellten 5.050 Euro, weil er dieses Geld eine Tag vor seiner Festnahme auf einer Baustelle in Wanne-Eickel von seinem Bruder, Kaufmann und viel beschäftigter Spezialist für den Wechsel von Wasserzählern, bekommen habe, um nach Haft und Therapie einen neuen beruflichen Start als Berater von Haus- und Wohnungseigentümern bei der Sicherung ihres Eigentums zu wagen. Diese Version bestätigte der Bruder voll und ganz. "Ich habe ihm schon öfter geholfen, obwohl ich auch schon einige Male auf die Nase gefallen bin. Aber ich vertraue meinem Bruder und habe ihm, als mein Geld von der Polizei nicht herausgegeben wurde, wieder von meinem Geld einen gebrauchten Ford-Mondeo, mit dem man Fenster und Türen transportieren kann, gekauft." Die Geldübergabe damals sei aus Zeitgründen ("Im Dezember habe ich Hochkonjunktur und arbeite oft zwölf bis 14 Stunden am Tag") in einer kurzen Arbeitspause in Wanne-Eickel erfolgt.

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Das vorgesehene Auto, zugelassen auf den Namen des hilfsbereiten Bruders, sollte kurz darauf in Neuss gekauft werden. Dazwischen lag allerdings die um einen Tag verspätete Rückgabe des Leihwagens, bei der die Handschellen klickten und das Geld gefunden wurde. Davon hatte Christian M. morgens vorher für rund 200 Euro noch Werkzeug "für mein Gewerbe" gekauft und den Leihwagen betankt. Die Masken habe er für eine bevorstehende Silvesterparty bei seiner Freundin gekauft, und ein ebenfalls von der Polizei gefundenes Fernglas habe wohl ein Bekannter im Auto vergessen. "Das glauben wir Ihnen allerdings alles nicht," kommentierte die Kammer. Doch darum ging es auch nicht mehr. In dieser Situation erklärte sich Regierungsamtmann Gidaszewski bereit, aus Kostengründen die Sicherstellungsverfügung auch ohne Urteil aufzuheben. Klägerbruder Thomas bekommt demnach in den nächsten zwei Wochen die übrig gebliebenen 5.050 Euro zurück überwiesen. (AZ 17 K 2999/14)

| Autor: Helge Kondring