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Piraten vor Verfassungsgerichtshof

Mit einem Stimmenanteil von 2,7 Prozent zogen die Herner Piraten vor zwei Jahren nach der Kommunalwahl in den Rat der Stadt Herne ein. In anderen Ruhrgebietsstädten war es nicht viel anders. Und nach den danach bundesweit bei Landtagswahlen erzielten Ergebnissen im Abwärtstrend muss sich die anfangs erfolgreich gestartete Protestpartei für zukünftige Wahlen schon Sorgen machen. Dazu hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen am 10. Juni dieses Jahres "das Gesetz zur Änderung der Verfassung für NRW und wahlrechtliche Vorschriften" beschlossen, die als "Kommunalvertretungsstärkungsgesetz" am 30. Juni 2016 in Kraft traten. Und dieses Gesetz mit dem 33 Buchstaben umfassenden Namen schreibt in Artikel 78 Abs. 1, Satz 3 "für die Wahlen der Räte der Gemeinden, der Bezirksvertretungen, der Kreistage und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr eine 2,5-Prozent-Sperrklausel fest." Dagegen hat der Landesverband der Piratenpartei Deutschland beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster im Oktober ein Organstreitverfahren gegen den Landtag eingeleitet (AZ VerfGH 11/16). Die Piraten sehen sich in ihrem Recht auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen und auf Gleichheit der Wahl nach Artikel 21,1,1 sowie Artikel 28,1,2 des Grundgesetzes verletzt.

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"Die Sperrklausel bewirkt eine Ungleichbehandlung der Parteien im politischen Wettbewerb und der Wählerinnen und Wähler," so die Piraten. Und weiter: "Stimmen für eine Partei, die an der Sperrklausel scheitert, haben keinen Erfolgswert, weil dieser Partei kein Sitz in der Kommunalvertretung zugeteilt wird, obwohl ihr rechnerisch ein oder mehrere Sitze zustehen." Außerdem gebe es keine tragfähigen Belege für konkret drohende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen infolge einer vom Land angenommenen Parteizersplitterung. Anfang Juli 1999 hatte der Verfassungsgerichtshof NRW die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte Sperrklausel als mit der Landesverfassung unvereinbar aufgehoben. Das führte damals zum Einzug eines FDP-Stadtverordneten in den Rat, der als Hospitant bei der CDU-Fraktion geführt wurde.

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| Autor: Helge Kondring