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Sogenanntes Sturmholz.

Mitnahme von Sturmholz ist verboten

Die Stadt Herne weist darauf hin, dass es verboten ist, das im öffentlichen Grün angefallene Holz nach den Unwettern zur eigenen Verwendung mitzunehmen. Das öffentliche Grün umfasst laut Stadt die Grün- und Parkanlagen, die städtischen Sport- und Spielplätze, Grünstreifen und Baumflächen entlang der Straßen, Forstflächen und Friedhöfe sowie die Außenanlagen öffentlicher Gebäude. Hinzu kommen die Holzlager-Plätze, die die Stadt für die Dauer der Aufräumarbeiten nach Sturm Ela eingerichtet hat.

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Die Bäume und das angefallene Holz sind Eigentum der Stadt. In letzter Zeit häuften sich die Vorfälle, bei denen Bürger, teilweise mit Kettensäge und Anhänger ausgestattet, in die Herner Grünanlagen fuhren, um dort Holz zu sägen und zur eigenen Verwendung mitzunehmen, so die Stadt. Nachdem die Stadt Herne direkt nach Sturm Ela beide Augen zugedrückt hat, wenn Privat-Personen Holz mitgenommen haben, weist die Verwaltung nun ausdrücklich und verbindlich auf das bestehende Verbot hin.

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