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Mit Salmonellenverdacht in Krankenhausküche II

Eigentlich sollte er in der zweiten Januarhälfte 2015 stattfinden, der entscheidende Kammertermin des Arbeitsgerichts zur Verhandlung der Kündigungsschutzklage eines Kochs der für die drei Häuser der evangelischen Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel zuständigen Küche an der Wiescherstraße. Doch Richterin Rohkämper-Malinowski kann die Akte wohl vorher zumachen, weil dieser Termin nach halloherne vorliegenden Informationen nicht mehr stattfinden wird.

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Der 34-Jährige und seit fast drei Jahren in der Krankenhausküche beschäftigte Koch war Ende September, Anfang Oktober mit heftigem Durchfall zum Arzt gegangen, der im Laufe der Behandlung insgesamt vier Stuhlproben zur Feststellung untersuchte, ob bei dem Patienten Salmonellenverdacht vorliege. Allein der Verdacht auf Salmonellen im Verdauungstrakt ist nach dem Infektionsschutzgesetz schon meldepflichtig. Und noch mehr, wenn es sich bei dem Betroffenen um einen Koch in der Großküche eines Krankenhauses handelt. Der Koch selbst wartete allerdings die Ergebnisse von drei der vier Proben nicht ab und ging wieder zur Arbeit. Als das herauskam, schickte ihn die Geschäftsführung Anfang Oktober sofort nach Hause, desinfizierte drei Tage den Küchentrakt und vernichtete alle Lebensmittel, mit denen der Koch möglicherweise in Berührung gekommen war. (halloherne berichtete )

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Im ersten Termin rechtfertigte Krankenhausanwalt Norbert H. Müller das rigorose Vorgehen damit, "dass eine solche Großküche der klassische Verbreitungsbereich der giftigen und ansteckenden Stäbchenbakterien" sei. Und "was würden wir heute hier diskutieren, wenn wir drei Tote hätten," fragte Müller Klägeranwalt Ayasse nach dessen abschwächender Argumentation, "dass ja dann Jeder, der mal Durchfall hat, zu Hause bleiben müsste." Nach diesem Termin Mitte November setzte sich wohl auf Klägerseite die Einsicht durch, dass mit dieser Klage gegen die fristlose Kündigung im Januar kaum ein Blumentopf zu gewinnen sei. Das Krankenhaus ging in einigen geringfügigen Punkten auf die Klägerseite zu und besiegelte damit die Trennung außergerichtlich auch ohne Urteil (AZ 1 ca 2648/14).

| Autor: Helge Kondring