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Klägeranwalt lobt Benkert: "... ein faires Angebot"

Druckergehilfe St. leidet an Wirbelsäulenproblemen, die immer wieder auftreten, und außerdem an einer schmerzhaften, sporadisch auftretenden Hauterkrankung, die auf die Nerven drückt und ihn ebenfalls bei seiner Arbeit in der Druckerei der Deutschen Benkert an der Industriestraße behindert. Wegen der krankheitsbedingten Fehlzeiten kündigte der weltweit tätige Zulieferer der Zigarettenindustrie krankheitsbedingt und fristgerecht am 1.2.2016 zum 31. 7.2016 und, nachdem der Mitarbeiter einen Antrag auf Anerkennung als Behinderter beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gestellt hatte, ein zweitesmal am 9. 5.2016 zum 31. 11.2016.

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St. erhob mit Rechtsanwalt Christof Krings Kündigungsschutzklage beim Herner Arbeitsgericht, dessen 6. Kammer unter Vorsitz von Jessica Bollig die Klägerseite gleich darauf hinwies, dass die Prozessaussichten wegen der ungewissen Zukunftsprognose bei beiden Erkrankungen nicht allzu günstig sein dürften. Deshalb die Frage des Gerichts an beide Parteien, ob man sich nicht gütlich durch eine Vergkleichslösung einigen könne. Und das geschah dann in einer vor dem Arbeitsgericht nicht allzu oft spürbaren Atmosphäre der Entspannung, in der vor allem die von Personalchef Bomm und Assessor Bergmann (Arbeitgeberverband) vertretene Arbeitgeberseite dem Kläger weit entgegenkam. Die Benkert-Prozessvertreter boten die sofortige und monatlich mit 2.611,36 Euro brutto vergütete Freistellung von der Arbeit bis Ende Oktober an, dazu eine Abfindung nach 13 Jahren von 20.000 Euro brutto sowie die anteilige Jahressonderleistung, obwohl die tariflichen Voraussetzungen Ende Oktober noch nicht erfüllt wären. Dazu eine Turboklausel, die es dem Kläger ermöglicht, mit dreitägiger Vorankündigung schon vor Ablauf der Kündigungsfrist auszuscheiden, wenn er eine neue Arbeit findet. Dann würde der Rest der Vergütung noch die Abfindung entsprechend erhöhen.

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Klägeranwalt Krings, der mit seinem Mandanten das Angebot kurz auf dem Gerichtsflur besprach, kam in die Verhandlung zurück und stimmte zu: "Das ist ein faires Angebot, das machen wir." Und auch Richterin Bollig, die das Angebot kurz durchgerechnet hatte, meinte, dass es insgesamt höher als die normale Regelabfindung sei. (AZ 6 Ca 308/16)

| Autor: Helge Kondring