halloherne.de

lokal, aktuell, online.

Keiner bekommt mehr was von Keinem


Die Auseinandersetzungen vor insgesamt drei Kammern des Arbeitsgerichts wegen der fristlosen Kündigung einer seit 15 Jahren bei der Blömeke Druck SRS GmbH an der Resser-Straße beschäftigten Buchhalterin, der ebenfalls fristlosen Kündigung ihres Ehemannes sowie der Rückforderung der Firma von insgesamt 43.000 Euro von der Mitarbeiterin sind zwar seit Mittwoch (7.12.2016) auf dem Vergleichsweg zu Ende, doch zwischendurch war noch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der "Schwarzgeldabrede" aktiv geworden.

Anzeige: Glasfaser in Crange

Die vor Gericht von Geschäftsführer Klaus-Georg Rump und Assessor Möbius vertretene Firma hatte den Rauswurf von Buchhalterin Manuele T. im Februar damit begründet, das die Frau bei der Zeiterfassung und der Abrechnung ihrer Überstunden mindestens sieben Jahre lang in die eigene Tasche gewirtschaftet habe. (halloherne berichtete). Um das zu untermauern, stellte die Firma am 31.5.2016 Strafanzeige wegen Betruges gegen die Ex-Mitarbeiterin, die gleichzeitig eine Selbstanzeige enthielt.

Mittlerweile sehen die streitigen Sachverhalte aber schon anders aus. Vor dem Arbeitsgericht stellte sich beispielsweise heraus, dass der Job des Ehemanns auf 400-Euro-Basis nur ein Scheinarbeitsverhältnis war, um Geld für Überstunden der Buchhalterin steuer- und abgabenfrei umzuleiten. "Damit bekleckern sich beide Seiten mit Blick auf die Allgemeinheit nicht mit Ruhm," wie Arbeitsgerichtsdirekltor Dr. Sascha Dewender schon im August dazu anmerkte. Gleichwohl lenkten beide Parteien nicht ein, wobei die 6. Kammer von Richterin Bollig schließlich doch eine Vergleichslösung fand. Die beinhaltete schlicht und ergreifend die gegenseitige Aufgabe beider Standpunkte: Keine Schadensersatzforderungen mehr und eine Beendigung beider Arbeitsverträge Ende April.

Anzeige: Osterbrief

Doch zu dem Zeitpunkt hatte Klägeranwalt Fred Kostka aber die Strafanzeige gegen seine Mandantin wegen Betruges noch nicht gesehen. Und die las sich so, als habe seine Mandantin die Arbeitgeberseite gedrängt, "Gehaltsbestandteile eines Arbeitnehmers pro forma in ein anderes Arbeitsverhältnis mit einem Geringverdiener zu verschieben, um so Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu vermeiden oder zu reduzieren," wie Kostka der ermittelnden Staatsanwältin mitteilte. Deshalb habe er den Vergleich auch widerrufen und "angeregt, die Akten des Arbeitsgerichts zu Beweiszwecken beizuziehen."
Der Vergleichswiderruf "überraschte" Richterin Bollig gleichwohl. "Wenn wir das hier alles niederlegen, wissen wir nicht, ob man sich damit einen Gefallen tut," gab sie beiden Seiten zu bedenken. Und so kam der schon einmal abgeschlossene Vergleich doch noch zum Tragen. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Kostkas Mandantin auch eingestellt." (AZ 6 Ca 938/16)

| Autor: Helge Kondring