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Social-Media am Arbeitsplatz.

Internetverbot am Arbeitsplatz

Bochum. Schnell die Mails checken, bei facebook kurz gucken, was Freunde gerade machen oder auf Newsportalen die neusten Nachrichten erfahren. Gründe gäbe es viele, auch am Arbeitsplatz das Internet zu nutzen. In vielen Firmen ist nicht deutlich geregelt, ob es erlaubt ist. „Eine allgemeingültige Antwort gibt es auf diese Frage nicht“, sagt Martin Beckschulze, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den Arbeitgeberverbänden Ruhr/Westfalen, die ihren Sitz in Bochum haben. Eine aktuelle Umfrage der Verbände zeigt: Unternehmen regeln die Privatnutzung von Internet und Email ganz unterschiedlich.

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Martin Beckschulze.

Lediglich 52 Prozent der befragten Unternehmen halten eine grundsätzliche Regelung überhaupt für erforderlich. „Nur weil es keine Regelungen im Unternehmen gibt, heißt das aber noch nicht, dass die Privatnutzung von Internet und Email auch erlaubt ist“, sagt Martin Beckschulze. „Grundsätzlich gilt: Betriebliche Geräte sind nur für betriebliche Zwecke zu nutzen. Und das schließt die Privatnutzung aus. Wenn Angestellte aber das Internet für private Zwecke nutzen und der Arbeitgeber in Einzelfällen davon Kenntnis hat, bedeutet dies nicht, dass den Arbeitnehmern beliebige Nutzungsrechte eingeräumt werden. „Rechtlich liegt dort eine Grauzone vor. Arbeitnehmer sollten nicht von einer Duldung – Arbeitsrechtler sprechen dann von einer betrieblichen Übung – ausgehen. Bei übermäßiger Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit kann dies sehr wohl zu einer Kündigung führen“, so Beckschulze.

Internetvferbot am Arbeitsplatz.

Die Umfrage der Arbeitgeberverbände ergab indes: In 76 Prozent der befragten Unternehmen ist die Privatnutzung von Internet und Email erlaubt. Ein Drittel dieser Unternehmen verzichtet sogar ganz auf Regelungen, die übrigen zwei Drittel haben die Privatnutzung in Betriebsvereinbarungen bzw. durch Einwilligungserklärungen der einzelnen Mitarbeiter geregelt. In solchen Regelungen ist zum Beispiel die Möglichkeit der privaten Nutzung während der Pausenzeiten festgehalten. „Wer dann nachweislich auch während der Arbeitszeit im Internet surft, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, rechnen“, sagte Martin Beckschulze.

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„Wir empfehlen, Regelungen in Betriebsvereinbarungen zu treffen und zusätzlich Einwilligungserklärungen der einzelnen Mitarbeiter einzuholen, um Rechtssicherheit zu schaffen“, sagt auch Simon Parl, Datenschutz-Experte der Arbeitgeberverbände. „Dabei spielen Datensicherheit und Datenschutz eine zentrale Rolle. Denn wer sich im Internet Viren, Trojaner oder andere Schadsoftware einfängt, gefährdet das Wohl des ganzen Unternehmens und könnte im Fall der Fälle dafür haften.“

| Quelle: AGV Ruhr/Westfalen