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Das IHK-Regionalbüro in Herne.

IHK baut 18 Stellen aus Kostengründen ab

Bochum / Herne / Hattingen / Witten. Die Industrie- und Handelskammer Bochum mit ihren Regionalbüros in Hattingen, Herne und Witten baut aus Kostengründen bis Mitte 2016 insgesamt 18 ihrer 82 Stellen ab. Sechs Mitarbeiter wurden zum Jahresende 2014 "fristgerecht und betriebsbedingt" gekündigt, und zwölf Anstellungsverträge mit Befristungen zwischen Ende März 2015 und Jahresmitte 2016 werden nicht verlängert.

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Wie der Pressesprecher der IHK, Jörg Linden, bestätigte, soll mit dieser Maßnahme die Kostenstruktur des "politischen Sprachrohrs der heimischen Wirtschaft" den für 2015 erwarteten Mindereinnahmen aus Beiträgen von rund 30.000 kleinen und großen Mitgliedsunternehmen angepasst werden. Die angeblich gute Konjunktur bundesweit sei von der Gewinnseite bei vielen Mitgliedsfirmen bisher nicht angekommen, so Linden weiter. Und da die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage für solche Situationen höchstens zur Hälfte eingesetzt werden kann, sehe sich die IHK zu diesem Schritt eines für die Betroffenen mit Sicherheit unangenehmen Personalabbaus gezwungen, um die Kernaufgaben der IHK weiterhin wahrnehmen zu können.

Man werde sich, so der Pressesprecher, vor allem von freiwilligen Leistungen u.a. auf dem Gebiet der Beratung trennen, die von anderen Institutionen ebenfalls angeboten werden. Keinesfalls betroffen seien "hoheitliche Aufgaben" der IHK im Bereich der Ausbildung bzw. der Unterstützung der Mitglieder, die auf Exporte ihrer Leistungen angewiesen seien. Auch die erst 2013 eingerichteten Regionalbüros in den ebenfalls zum IHK-Einzugsbereich gehörenden Städten Hattingen, Herne und Witten bleiben in ihrer beratenden Funktion vor Ort erhalten.

Ohne eine Anpassung der Kostenstruktur sei ein Defizit von rund einer Million Ende 2015 möglich, wie halloherne weiter in Erfahrung bringen konnte. Kein Wunder, wenn nur noch die Hälfte der Mitgliedsfirmen aufgrund ihrer Gewinnsituation überhaupt in der Lage ist, Beiträge zu entrichten. Die setzt die IHK immer für das Geschäftsjahr zwei Jahre zuvor fest, wenn das Finanzamt die entsprechenden Mitteilungen macht. So habe das Großunternehmen Opel die letzten Jahre wegen der schlechten Gewinnsituation weder Gewerbesteuer an die Stadt noch Beiträge an die IHK abgeführt, hatte der Pressesprecher ein anschauliches Beispiel parat. Die Beitragspflicht beginnt bei einem ausgewiesenen Jahresgewinn ab 5.600 Euro und sieht in der ersten Stufe 50 Euro vor.

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Am Freitagmorgen (19. Dezember) sollte vor dem Arbeitsgericht Bochum die Kündigungsschutzklage einer Mitarbeiterin aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Gütetermin verhandelt werden. Doch der Saal blieb leer, weil sich die Parteien einen Tag vorher auf "außergerichtliche Vergleichsgespräche" verständigt hatten.

| Autor: Helge Kondring