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Stellungnahme

Honig ist ein Naturprodukt

Eine Stellungnahme der Herner Europaabgeordneten Renate Sommer zum Thema Honig ist ein Naturprodukt: "Das Europäische Parlament hat heute einen mit dem Ministerrat ausgehandelten Kompromisstext angenommen, der klargestellt, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig ist. Dies war eine notwendige Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Pollen als Zutat zu Honig hätte gekennzeichnet werden müssen. Das Gerichtsurteil hätte zu hohen Kosten für Imker und Verbraucher geführt, ohne einen Zusatznutzen zu bringen.

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Eine Zutat ist ein Stoff, der einem Lebensmittel absichtlich hinzugefügt wurde. Davon kann bei Pollen aber nicht die Rede sein. Schließlich mixen die Bienen den Pollen nicht absichtlich im Nachhinein in den Honig. Pollen ist also ein unvermeidbarer natürlicher Bestandteil des Honigs. Es handelt sich bei der Entscheidung um eine rein lebensmittelrechtliche Frage der Klarstellung.

Allerdings versuchten Gentechnikgegner, den Honig in Geiselhaft zu nehmen. Die Behauptung, mit der Anpassung solle die Verunreinigung von Honig mit GVO (genetisch veränderten Organismen) vertuscht werden, zielt jedoch ins Leere. Nach geltendem Recht müssen alle Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Bestandteilen gekennzeichnet werden, wenn der GVO-Gehalt mehr als 0,9 Prozent beträgt. Da der Pollengehalt von Honig aber maximal 0,1 Prozent beträgt, wäre eine GVO-Kennzeichnung sowieso obsolet.

Den Imkern wäre mit der Einstufung des Pollens als Zutat ein Bärendienst erwiesen worden. Es wären hohe Analysekosten auf sie zugekommen, denn die exakte Messung des Pollengehalts ist technisch aufwendig und kostspielig. Auch eine Nährwertanalyse wäre verpflichtend geworden, denn Honig hätte ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwerttabelle tragen müssen Honig wäre kein Naturprodukt mehr gewesen, denn ein solches muss so sein, wie die Natur es hervorbringt. Auch die Klassifizierung der verschiedenen Honigsorten nach den Sammelpflanzen, wie zum Beispiel Lindenblütenhonig, wäre nicht mehr möglich gewesen, denn dies erfolgt anhand des Pollens im Honig. Wäre der Pollen als Zutat eingestuft, könnte er beliebig jedem Honig hinzugefügt werden, und eine Einstufung nach pflanzlicher Herkunft wäre nicht mehr erlaubt.

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Letztendlich würde der Zutatenansatz Honig gegenüber anderen Lebensmitteln diskriminieren. Der Schwellenwert für die Kennzeichnung von Honig als GVO-Produkt würde nämlich circa 3.300mal niedriger liegen als der Schwellenwert für die GVO-Kennzeichnung bei Bioprodukten Das diskriminierte nicht nur die Imker, sondern würde auch die Verbraucher über den tatsächlichen GVO-Gehalt in die Irre führen. Wie schon so oft, handelte es sich bei dieser Diskussion im Europäischen Parlament um einen Stellvertreterkrieg der Gentechnikgegner, der auf dem Rücken der Imker und Verbraucher ausgetragen wurde. Einige Imker hatten offenbar auch gehofft, mit den überzogenen Kennzeichnungsregeln Honigimporte aus Drittstaaten verhindern und so ihre Honigpreise massiv anheben zu können. 40 Prozent des EU-Honigbedarfs werden aus Drittstaaten importiert. Entfielen diese Importe, würde Honig zu einem Luxusgut."