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Ingrid Fischbach.

Neues Info-Telefon und Onlineportal informieren

Hilfen für Opfer der Behindertenhilfe

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat am Sonntag (1.1.2017) ihre Arbeit aufgenommen. Damit ist nach langem Ringen ein solides Hilfesystem für Menschen geschaffen worden, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise von Oktober 1949 bis Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Obwohl einige Länder zwischenzeitlich auf der Bremse standen, hat die Unionsfraktion weiter gemacht und sich letztendlich durchgesetzt.

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Bundestagsabgeordnete Ingrid Fischbach (CDU): „Die neue Stiftung sieht neben einer individuellen Anerkennung für die Betroffenen auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschehnisse vor. Betroffene, die bis heute unter den Folgen ihrer damaligen Unterbringung leiden, erhalten eine einmalige pauschale Geldleistung von 9.000 Euro. Wer während seiner Unterbringung arbeiten musste, wird eine einmalige pauschale Rentenersatzleistung erhalten: Bei einer Arbeitsdauer von bis zu zwei Jahren in Höhe von 3.000 Euro, bei längerer Arbeitsdauer in Höhe von 5.000 Euro. Diese Unterstützungsleistungen werden nicht auf Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angerechnet und zudem nicht pfändbar“, so Fischbach. Betroffene können sich ab sofort mit allgemeinen Fragen an das Info-Telefon im Auftrag der Stiftung Anerkennung und Hilfe unter Tel 0800 221 221 8 wenden.

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| Quelle: Büro Fischbach