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Halter nach Unfallflucht zu Schadensersatz verurteilt

v.l. Guido Schiller, Arne Begrich.

Fast drei Jahre nach einem im Dienst erlittenen Unfall mit anschließender Flucht des Verursachers hat der Herner Hauptbrandmeister Guido Schiller jetzt seinen Schadensersatzprozess gegen den Chef eines Bochumer Malerbetriebs gewonnen. Im dritten Termin seit Mitte August 2016 sah es Richterin Hahne nach den Beweisaufnahmen der beiden Termine vorher (halloherne berichtete) jetzt "als erwiesen an", dass das vom Unfallverursacher gesteuerte Fluchtfahrzeug "ein Kraftfahrzeug des Beklagten war."

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Bei Rechtskraft muss der Malermeister an Schiller 1656,99 Euro Schmerzensgeld und 322 Euro Anwaltskosten, beides mit fünf Prozent Zinsen seit Rechtshängigkeit, bezahlen. Außerdem wird die Stadt Herne den Mann auch noch für die Weiterzahlung der Bezüge des Feuerwehrmanns während der Arbeitsunfähigkeit in Anspruch nehmen. Am 8. März 2014 um 14.08 Uhr löschte ein Herner Löschzug am Erlenweg in Herne-Süd einen Laubenbrand, als sich ein Fiat-Ducato mit Bochumer Nummer auf der engen Straße an den Einsatzwagen vorbeidrängelte und den Feuerwehrmann, der gerade einen Schlauch ausrollte, von hinten anfuhr. Schiller stürzte. "Als ich mich im Sitzen umdrehte, sah ich das Nummernschild des Autos in kürzester Entfernung vor mir," schilderte der von Rechtsanwalt Arne Begrich vertretene Schiller im ersten Termin der Richterin. Als der Fahrer ausstieg, trug er weiße Berufskleidung eines Anstreichers und hatte auch Farbflecken in den Haaren, so der Geschädigte, der danach gut zwei Wochen in ärztlicher Behandlung war, dem Gericht weiter. Zwei Kollegen bestätigten als Zeugen im Wesentlichen diese Darstellung und auch, dass sie sich das Nummernschild des Fahrzeugs ebenfalls gemerkt und dem Einsatzleiter weitergegeben hatten.

Ein Kollege Schillers hatte den Fahrer auch noch unmissverständlich aufgefordert, "bloß nicht abzuhauen". Der Unbekannte reihte sich zwar zwischen den Einsatzfahrzeugen ein, brauste aber in einem unbewachten Augenblick davon. Eine Fahndung der Polizei kurz darauf blieb ohne Ergebnis, und die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren später ein.

Vor Gericht argumentierte Malermeister Franz G. als Fahrzeughalter, dass dieses "in einem miserablen Zustand gebraucht gekaufte Fahrzeug" damals zur Reparatur schon über eine Woche auf dem Hof von "Tommys Garage" in Riemke gestanden habe. Da half auch der Hinweis der Richterin nicht, dass der Halter durchaus in die Haftung genommen werden könne, "wenn er einem anderen das Fahrzeug zur Verfügung stelle." Der Malermeister blieb dabei, "dass das Auto am Unfallort nicht unser Auto war." Der dazu vom Gericht als Zeuge geladene Chef von "Tomms Garage", für den Fall seines Nichterscheinens schriftlich auf die Möglichkeit eines Zwangsgeldes hingewiesen, erschien trotzdem nicht und ist seit seiner Ladung "unauffindbar".

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Guido Schiller hatte die damalige Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zum Anlass genommen, Innenminister Jäger und die Oberstaatsanwaltschaft in Hamm über den Fall zu informieren. Beim Verlassen des Amtsgerichts am Freitag (17. 2.2017) zog Schiller erste Bilanz: "Damit kann ich leben, weil das Gericht es als erwiesen angesehen hat, dass das Fluchtfahrzeug dem Halter gehörte." (AZ 24 C 240/15)

| Autor: Helge Kondring