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Haftstrafen für georgische Einbrecher

Knapp drei Monate saßen die beiden Georgier (23 und 36 Jahre alt) in Bochum in Untersuchungshaft. Am Montag (7.11.2016) wurden sie in Handschellen dem Herner Schöffengericht unter Vorsitz von Direktor Schrüfer vorgeführt. Die Anklage lautete auf Einbruch und versuchten Einbruch. Tatort ein Haus an der Oberen Vödestraße Anfang August und ein Blumengeschäft in Bochum im gleichen Zeitraum. Der Ältere der beiden Angeklagten, angeblich ein studierter Zahnarzt, war in Bochum bei dem Versuch gescheitert, nach Zertrümmern eines Bürofensters den Tresor des Blumenladens aufzufräsen.

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Zusammen mit dem Jüngeren, nach eigener Angabe Student im 3. Semester, war der angebliche Zahnmediziner Anfang August beim Einbruchsversuch an der Oberen Vödestraße von einem Nachbarn bemerkt angesprochen worden und hatte daraufhin mit dem Studenten die Flucht ergriffen. Das Duo konnte allerdings kurz darauf von der Polizei gestellt werden. Das Urteil gegen den Älteren, der nach eigenen Angaben auch Drogenprobleme hat und strafrechtlich auch schon in Erscheinung getreten ist, lautete auf ein Jahr mit Aussetzung für Bewährung für drei Jahre. Der Jüngere kam mit einem halben Jahr auf Bewährung davon. Die Verurteilten wurden zwar zurück in die U-Haft nach Bochum gebracht, doch zumindest der Jüngere, der jede Wohnsitz-Veränderung in den nächsten drei Jahren auch melden muss, konnte die Haft als freier Mann verlassen. Der angebliche Zahnarzt allerdings nicht, wartet doch in Essen noch ein Haftbefehl wegen Straftaten, die er vor den Einbruchsversuchen in Herne und Bochum begangen haben soll. (AZ 8 Ls85/16)

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| Autor: Helge Kondring