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Geldstrafe für Ex-TTC-Ruhrstadt-Chef

Der ehemalige Vorsitzende des damaligen Tischtennis-Bundesligisten und Geschäftsführer der später insolventen Ruhrstadt-Arena GmbH, Peter Kukovic, ist gestern vom Herner Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Schrüfer wegen Förderungsbetruges zu 2.400 Euro in 120 Tagessätzen von jeweils 20 Euro verurteilt worden. Damit folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwältin Braun.

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Nach drei Verhandlungstagen sah es die Kammer als erwiesen an, dass eine von der Stadt Herne nach Antrag von Kukovic im Sportausschuss beschlossene Förderung von 19.500 Euro zum Ausbau des nach einem Unwetter 2013 notwendig gewordenen Hochwasserschutzes nach mehreren Forderungen der Stadt nach Rechnungsbelegen aufgrund falscher und sogar gefälschter Unterlagen erst durch Betrug und Täuschung möglich geworden war. Schon allein der Weg des überwiesenen Geldes war seltsam genug. Die Förderung wurde zunächst auf das Konto der Tochter überwiesen, dann bar abgehoben und später dem Konto des Vereins zugeführt. Die eingeleiteten Sanierungsarbeiten des bis heute nicht abgeschlossenen Hochwasserschutzes führte angeblich ein ominöser Lukas W. aus Bochum aus. Und der Lohn für dessen Kolonne wurde auch in bar an W. ausgezahlt.

Intensive Recherchen der Polizei nach W. verliefen im Nichts. Nach Angaben eines Bochumer Tiefbauunternehmers, dessen gefälschte Rechnungen später als Belege bei der Stadt eingereicht wurden, war dieser W. "eine reine Fantasiefigur", auf dessen Rechnung auch noch die Steuernummer und Kontonummer des als Zeuge auch geladenen Tiefbauers standen. Die später bei der Stadt vorgelegten "Belege" über insgesamt fast 90.000 Euro waren stümperhafte Fälschungen veralteter Rechnungsformulare des Bochumers, die dem Tiefbau-Unternehmer erheblichen Ärger mit Polizei und Steuerfahndung einbrachten, wie der Mann und seine Ehefrau dem Gericht glaubhaft vortrugen.

Der jetzt als letzter Zeuge geladene Vorsitzende Arthur Schemp, wegen unentschuldigten Fehlens beim Termin am 7. November mit 450 Euro Ordnungsgeld belegt, konnte sich auch nicht mehr erinnern, welche Baufirma das Projekt begonnen habe und welche Bauarbeiter auf der Baustelle waren. Als Überbringer der gefälschten Rechnungen im März 2015 scheide er aber auch aus. Er habe lediglich als "Kurierfahrer" für den damals gehbehinderten Vorsitzenden Angebote in Briefumschlägen zur Stadtverwaltung gebracht. Wer die gefälschten Rechnungsbelege abgab, ist nicht mehr festzustellen, weil der zuständige Sachbearbeiter inzwischen verstorben ist.

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Zugunsten des Angeklagten hielt der Vorsitzende in der Urteilsbegründung fest, dass der Angeklagte bisher straffrei durchs Leben gegangen sei. Außerdem habe er das Geld auch nicht für sich behalten, denn die Fördersumme sei dem Verein auch zugute gekommen, wie auch Verteidiger Bruch in seinem Plädoyer betonte. Dass das Geld mindestens in einem Fall des ersten Bauabschnitts in bar ausgezahlt worden sei, konnte der amtierende Vorsitzende Schemp aus eigener Anschauung zwar bestätigen, wisse aber nicht, wer die Person war, die einmal zum Geldempfang bei ihm war. Bei Rechtskraft des Urteils ist mit einer Schadensersatzklage der Stadt gegen Peter Kukovic zu rechnen (AZ 8 Ls 278/15).

| Autor: Helge Kondring