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Etac gibt E-Rollstühle auf - 7 Kündigungen

Marl / Herne. "Mit Wirkung zum 30. Juni 2015 haben wir den Vertrieb von neuen Elektro-Rollstühlen eingestellt." Hinweis im Internet für Kunden und Fachgeschäfte der Marler Etac GmbH mit dem Zusatz, weiterhin am Standort im Ortsteil Sinsen für Zubehör und Service zu sorgen. Nicht im Internet zu lesen ist, dass das Unternehmen bei der Bundesanstalt für Arbeit Anzeige auf Massenentlassung stellte und sieben Mitarbeitern fristgerecht kündigte. Vier Gekündigte akzeptierten den betriebsbedingt begründeten Wegfall ihrer Jobs und waren auch mit der Hälfte der sogenannten Regelabfindung, die einem halben Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr entspricht, einverstanden.

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Die anderen Drei erhoben Klage vor dem Arbeitsgericht Herne, das am Mittwoch im Gütetermin die Kündigungsschutzklage eines fast 15 Jahre bei Etac beschäftigten Rollstuhl-Monteurs auf dem Tisch hatte. Der von Rechtsanwalt Dr. Hertzfeld vertretene und 57 Jahre alte Arbeitnehmer, der sich im Laufe seiner Etac-Zeit auch zusätztlich kaufmännische Kenntnisse erworben hatte, trug mit seinem Anwalt vor, durchaus an anderer Stelle im Unternehmen eingesetzt werden zu können. Immerhin habe es bei Beginn seiner Tätigkeit im Februar 2001 die Abteilung Elektro-Rollstühle so noch gar nicht gegeben und das im Arbeitsvertrag festgehaltene Aufgabengebiet sei sehr groß gewesen.

Etac-Geschäftsführer Gietl und Firmenanwalt Sämann sahen das allerdings ganz anders und argumentierten, dass der Kläger als Techniker mit kaufmännischen Mitarbeitern nicht zu vergleichen sei. Deshalb auch hier nur die Bereitschaft, dem zum 31. Oktober gekündigten Mann mit knapp 15.000 Euro brutto nur die halbe Regelabfindung zu zahlen. Das war allerdings auch Richterin Große-Wilde zu wenig. Und so schickte das Gericht die Parteien mit dem Vorschlag in ein separates Beratungszimmer, doch einmal über 22.500 Euro brutto als Abfindung nachzudenken.

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Das Ergebnis dieses Gesprächs unter acht Augen konnte sich schließlich sehen lassen. Danach bleibt es zwar beim Kündigungsdatum 31. Oktober, aber der ab 1. August unwiderruflich von der Arbeit freigestellte Kläger bekommt immerhin 29.000 Euro brutto Abfindung. Außerdem kann er aufgrund der mit vereinbarten "Turboklausel" ab 1. August mit einer Vorankündigung von einer Woche vorzeitig ausscheiden und bekommt dann für die restliche Zeit bis Ende Oktober 80 Prozent seines Brutto-Monatsgehalt von rund 4.000 Euro zusätzlich zur Abfindung. (AZ 3 Ca 1414/15)

| Autor: Helge Kondring