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Elisabeth-Stiftung rechnet mit Vorgängerin ab

"Die Beklagten ließen die Klägerin förmlich ausbluten, bis sie Anfang 2016 praktisch zahlungsunfähig war." Deutlicher konnte es die St. Elisabeth-Stiftung, seit Februar 2016 unter Vorsitz von Dr. Johannes Baumann Rechtsnachfolgerin der Stiftung Katholisches Krankenhaus Marien-Hospital, nicht ausdrücken, was sie von der "Misswirtschaft" und den über Jahren "völlig überzogenen Berater-Honoraren", gepaart mit "satzungswidrigen pauschalen Aufwandsentschädigungen" der am 11. Februar 2016 auch unter Druck der Stiftungsaufsicht in Paderborn zurückgetretenen Kuratoriumsmitglieder Diplom-Kaufmann Dieter Doktorczyk, Pfarrer Christian Gröne (halloherne berichtete), Rechtsanwalt Karl-Albrecht Engelhart, Diplom-Ingenieur Wilhelm Gröne und den bereits im Mai 2013 fristlos als "Vorstand" entlassenen Geschäftsführer Jürgen Hellmann hält (halloherne berichtete). Der wurde nach dreijährigem Rechtsstreit im Sommer 2016 mit 1,1 Millionen Euro abgefunden.

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Nachzulesen in einer 130 Seiten umfassenden Klageschrift der Elisabeth-Stiftung, die in der ersten Dezemberwoche 2016 beim Landgericht Bochum einging und mittlerweile zugestellt wurde. Mit dieser von dem Essener Steuer- und Gesellschaftsrechtler Dr. Björn Zenzen verfassten Klage rechnet die Elisabeth-Stiftung mit ihrer Vorgängerin ab und "macht Ansprüche auf Rückgewähr- und Schadenersatz wegen satzungswidriger Verwendung bzw. Veruntreuung von Stiftungsvermögen gegen die ehemaligen Kuratoriumsmitglieder und von diesen zu diesem Zweck gegründete Firmen (Doktorczyk Treuhand GmbH Bünde, REAL INVEST Unternehmensberatung sowie die Firma Dentcommerz, beide in Bottrop) geltend.

Marien-Hospital Herne.

"Dabei haben die Beklagten planmäßig zusammengewirkt und sich wechselseitig auf Kosten der Klägerin unrechtmäßig bereichert. Der hierdurch verursachte Schaden beziffert sich aktuell auf 4.479.000 Euro, für den die Beklagten in unterschiedlicher Höhe gesamtschuldnerisch haften," wie es in der Begründung der Klage heißt. Und dann folgen über viele Seiten Zahlen aus den Jahren von 2007 bis Anfang 2016 über aus vorliegenden Belegen ermittelte Summen, die nach Auffassung der Elisabeth-Stiftung belegen, wie die genannten Kuratoriumsmitglieder ständig gegen das Gebot der "ehrenamtlichen und unentgeltlichen" Tätigkeit als Kuratoren einer kirchlichen Stiftung verstießen. Und damit hörten sie laut Klage nicht mal nach der ersten Betriebsprüfung des Finanzamts auf, obwohl der Prüfungsbericht bereits 2013 eine "fehlerhafte Mittelverwendung durch die Zahlungen an ehrenamtliche Kuratoriumsmitglieder" festgestellt hatte.

Damit habe die Stiftung "satzungswidrige Zwecke" verfolgt. Gleichzeitig hatten die Prüfer des Finanzamts schon 2013 die "Tätigkeitsvergütung des angestellten Vorstands Hellman als unangemessen hoch" kritisiert und vor allem die im Voraus gezahlte Umsatztantieme von 300.000 Euro für zwei Jahre trotz rasanten wirtschaftlichen Niedergangs der Stiftung Marien-Hospital - der Verlust der Gemeinnützigkeit kostet allein schon 670.000 Euro - als "unzulässig" bezeichnet. Der größere Teil davon sei sogar eine "Gewinnabsaugung" gewesen, so die Betriebsprüfer. Die Konsequenz nach der zweiten Konzernprüfung des Finanzamts war abzusehen. Aberkennung der Gemeinnützigkeit in 2016 rückwirkend bis 2008 und der daraus folgende Steuerschaden von fast genau 670.000 Euro.

Auch der Umgang mit unbequemen Kuratoriums-Mitgliedern findet sich in der Klageschrift ausführlich. So verlangte Rechtsanwalt Heinrich Beestermöller als langjähriges Kuratoriumsmitglied im April 2014 "Aufklärung über die Geschäftsbeziehung der Stiftung zur Doktorczyk Treuhand GmbH mit einem vermeintlichen Beratungsmandat über 350.000 Euro. Die wurde ihm verweigert und "Herr Beestermöller wurde massiv angegriffen, indem ihm in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt Parteiverrat vorgeworfen wurde."

Beestermöller, laut Klageschrift "danach sofort ausgegrenzt und erfolgreich zum Rücktritt genötigt," erklärte seinen Rücktritt aus dem Kuratorium, aber auch als Kirchenvorstand von St. Bonifatius und teilte beides dem Generalvikariat in Paderborn mit. Doch von dort kam zunächst nur wenig. Lediglich Pfarrer Christian Gröne, der der von ihm geleiteten Stiftung von 2007 bis 2015 insgesamt 251.757 Euro als "pauschale Aufwandsentschädigung" in Rechnung stellte, wurde aus Paderborn untersagt, weiter Rechnungen in dieser Höhe zu schreiben. Danach bekam der Vorsitzende bis Ende 2015 nur noch 500 Euro im Monat. Pfarrer Gröne ist übrigens einer von zwei zurückgetretenen Kuratoriums-Mitgliedern, der der Stiftung im Sommer 2016 schon einen Betrag von 30.000 Euro erstattet hat. Sein Bruder, dem ein Vermögensschaden der Stiftung in Höhe von 120.486 Euro zur Last gelegt wird, hat Ende März 2016 seine "pauschalen Aufwandsentschädigungen" für 2015 in Höhe von 37.128 Euro zurückgezahlt.

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In der "Gesamtübersicht Vermögensverlust" der Klage finden sich bei den Beträgen von anfangs 1.761.057 Euro für Dieter Doktorczyk und seine Treuhand GmbH sowie die REAL INVEST am Ende auch noch knapp 100.000 Euro für gesellige Anlässe. Beispielsweise der 50. Geburtstag des Pfarrers Anfang 2011 für fast genau 21.000 Euro und über 87.000 Euro für VIP-Karten des Bundesligisten Schalke 04. Diese VIP-Karten wurden laut Klage ausschließlich von Kuratoriumsvize Doktorczyk genutzt und "nach Freizeichnung" durch ihn selbst sowie Pfarrer Gröne von Tochtergesellschaften der Stiftung bezahlt". Die letzte Rechnung für die Saison 2015/16 über 12.350 Euro wurde nicht mehr bezahlt. "Auswirtschaftlichen Gründen," so die klagende Elisabeth-Stiftung, macht sie im Wege der Teilklage erst einmal einen Teilbetrag von einer Million Euro geltend." (AZ 3 O 377/16)

| Autor: Helge Kondring