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43.000 Euro Schadenersatz gefordert

Druckerei kündigt fristlos

Hat eine seit 15 Jahren bis zu ihrer fristlosen Kündigung im Februar 2016 bei der Blömeke Druck SRS GmbH an der Resser Straße beschäftigte Buchhalterin bei der Zeiterfassung und der Abrechnung ihrer Überstunden sieben Jahre lang in die eigene Tasche gewirtschaftet? Mit dieser Frage muss sich jetzt das Arbeitsgericht Herne unter Vorsitz seines Direktors Dr. Sascha Dewender beschäftigen. Die vor dem Arbeitsgericht von Geschäftsführer Klaus-Georg Rump und Assessor Möbius vom Arbeitgeberverband vertretene Firma wirft der Frau vor, seit Anfang Februar 2009 Zeiterfassung und Abrechnung von Überstunden so manipuliert zu haben, dass der Arbeitgeberin ein Gesamtschaden von rund 43.000 Euro entstanden sei. Als Beleg dafür legte der Geschäftsführer dem Gericht im Gütetermin die letzte Abrechnung von Januar 2016 als aussagekräftiges Beispiel kurz vor der fristlosen Kündigung vor. Die enthielt angeblich 20 Stunden zuviel, die dann noch im Februar ausgezahlt wurden.

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Rechtsanwalt Fred Kostka hatte für die von seiner Mandantin angeblich zuviel abgerechneten Überstunden, die rund 35.000 Euro des bezifferten Gesamtschadens von 43.000 Euro ausmachten, eine ganz andere Erklärung. Die Mitarbeiterin habe von Anfang an einen Arbeitsvertrag über 35 Wochenstunden gehabt. Anfang 2009 habe die Frau des Geschäftsführers, die in Brilon die Firma Weyers Druck Krüger GmbH führt, die Arbeitszeit in Wanne einseitig auf 40 Stunden pro Woche erhöht, ohne den Arbeitsvertrag der Buchhalterin zu ändern. Die Frau habe außerdem auch für die Firma in Brilon Buchhalterarbeiten mit erledigt und alle anfallenden Mehrstunden entsprechend auch abgerechnet. Dazu habe die Firma auch mit dem Ehemann der Buchhalterin einen Scheinarbeitsvertrag abgeschlossen, dem Mann monatlich 400 Euro netto überwiesen und damit Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gespart. Diese 400 Euro seien dann der Buchhalterin für geleistete Mehrarbeit weitergeleitet worden.

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"Eine der Rechtsprechung bekannte Konstellation, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut, wobei sich beide Seiten mit Blick auf die Allgemeinheit nicht mit Ruhm bekleckern," wie Richter Dr. Dewender dazu anmerkte. Eine gütliche Einigung auf dem Vergleichsweg war angesichts der Höhe des Schadenersatzes nicht mehr möglich, weil beide Seiten diesen Weg schon vor dem Gerichtstermin vergeblich versucht hatten. Jetzt muss die Kammer Ende Oktober entscheiden. Dann ist wohl auch die Klage der Buchhalterin gegen ihre fristlose Kündigung, der Mitte September bei einer anderen Kammer verhandelt wird, entschieden. (AZ 4 Ca 1497/16)

| Autor: Helge Kondring