halloherne.de

lokal, aktuell, online.
Arbeiten am Bau.(Archiv-Foto)

Chef muss Unterkunft bezahlen

Chef muss Montage-Unterkunft stellen und zahlen: Dies gilt für alle der rund 723.000 Bauarbeiter in Deutschland. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt spricht von einem Durchbruch: "Ab dem 1. Januar 2017 muss der Chef die Unterkunft für Arbeitnehmer, die nicht am Arbeitsort wohnen, stellen und bezahlen." Damit ändert sich die bisherige Regelung zu Auslösung und Unterkunftsgeld. Der Arbeitgeber hat auf seine Kosten die ordnungsgemäße Unterkunft zu stellen. Die gegenwärtige Auslösung wird dann auf einen Verpflegungszuschuss in Höhe von 24 Euro pro Arbeitstag reduziert. Das gilt dann auch für den An- und Abreisetag, sofern eine Arbeitsleistung erbracht wird. mehrInfo

Anzeige: Spielwahnsinn 2024
Arbeiten am Bau.(Archiv-Foto)

Im Container übernachten und das auch noch selbst bezahlen – damit ist jetzt Schluss. Dies gilt auch für die rund 1.400 Bauarbeiter in Herne bei einer Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt. Anders als bislang darf dafür nichts von der sogenannten Auslöse abgezogen werden, teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt mit. „In den meisten Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Arbeitgeber die Übernachtung bezahlt, wenn man für die Firma unterwegs ist. Das gilt jetzt endlich auch für den Bau.“

Arbeiten am Bau.(Archiv-Foto)

Zwar hätten manche Bauunternehmen betriebsintern schon heute vernünftige Unterkunftsregelungen. Die vom Chef organisierte und bezahlte Übernachtung gelte nun jedoch für alle Baubetriebe – ohne Ausnahme. Die Regelung ist Teil des Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe, den IG BAU und Arbeitgeberverbände im vergangenen Jahr unterzeichnet haben. Darin ist für Auswärts-Jobs auch eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Arbeitstag festgeschrieben. Per Betriebsvereinbarung kann sie bis auf 28 Euro erhöht werden.

Anzeige: DRK 2024 - Job - Assistenz

Bisher galt bei der Bau-Unterkunft: Wer mehr als einen Tag für den Betrieb unterwegs war, der bekam vom Arbeitgeber eine „Auslöse“ von 34,50 Euro pro Kalendertag und musste davon häufig selbst die Unterkunftskosten bestreiten. Für diesen Preis findet man das in keiner Großstadt. Und wenn der Chef die Unterkunft selbst organisierte, konnte er den Beschäftigten hierfür bis zu 6,50 Euro von der Tagespauschale abziehen – auch für den Bau-Container.

| Autor: Carola Quickels