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Bei hohen Zulagen bleibt Betriebsrat außen vor

Wenn in einem Unternehmen wie der Herner Ifürel-EMSR Technik mit 655 Mitarbeitern bei vier zeitnahen Neueinstellungen außertarifliche Zulagen zwischen 700 und 900 Euro gewährt werden, sorgt das in einer Firma mit 374 Technikern, 111 Servicemitarbeitern und 170 Leiharbeitnehmern nicht nur für Unruhe sondern ruft auch den Betriebsrat auf den Plan. Der sah durch diese hohen Zulagen einen Verstoß gegen das "Entgeltrahmenabkommen" bei Ifürel, "dass zusätzliche Qualifikationen des Arbeitnehmers, die eine betriebliche Verwendung finden, ohne dass deshalb eine höhere Entgeltgruppenzuordnung erfolgt, über Zuschläge zum tariflichen Entgelt abzugelten sind, wobei Art und Umfang dieser Zuschläge betrieblich zu regeln sind." Um das in einer Betriebsvereinbarung festzuschreiben, beschloss die Arbeitnehmervertretung Ende April 2016, zu den Verhandlungen darüber einen Fachjuristen hinzuzuziehen. Das sollte die Gelsenkirchener Anwältin Susanne Schaperdot sein, die seit 15 Jahren Betriebsräte berät und dafür dann auch vom jeweiligen Arbeitgeber bezahlt werden muss.

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Doch die Chefetage lehnte die Übernahme der Anwaltskosten von immerhin 292 Euro pro Stunde plus Fahrgeld ab und ließ über den Arbeitgeberverband darauf verweisen, dass der Betriebsrat in solchen Fällen die kostengünstigste Alternative wählen muss. Sprich: Die beratende Hilfe der IG Metall und im konkreten Fall deren Bevollmächtigte Eva-Maria Kerkemeier. Dass das aus Zeitgründen nicht möglich war, ließen Assessor Thomas Rosenke (AG-Verband) und die neue Personalchefin Gabriele Weber (Ifürel) jetzt vor dem Arbeitsgericht nicht gelten. Rosenke: "Frau Kerkemeier nimmt sich als auch dafür qualifizierte Person bei solchen Dingen immer Zeit," argumentierte der Verbandsjustiziar aus eigener Erfahrung. Außerdem sei es einem Arbeitgeber eigentlich freigestellt, Arbeitnehmern höhere Zulagen zu gewähren. Und in Richtung der von Anwältin Schaperdot und dem BR-Vorsitzenden Detlev Bloch vertretenen Gegenseite zitierte Rosenke aus einem Brief des Betriebsrats vom Juni anlässlich einer Neueinstellung zum gleichen Thema: "Das ist zu wenig, da muss noch ein Häufchen drauf." Den gerichtlichen Einigungsvorschlag von Richter Kallenberg, über eine Übernahme der Anwaltskosten auf der Basis von 250 Euro pro Stunde bei "minutengenauer Abrechnung" und ohne Fahrgeld noch einmal nachzudenken, lehnte die Arbeitgeberseite nach kurzer Beratung ab. Die Anträge des Betriebsrats wurden abgewiesen. Ein Beschluss, der sicher noch die Beschwerdeinstanz in Hamm beschäftigen wird. (AZ 2 BV 13/16)

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| Autor: Helge Kondring