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Verdacht auf Veruntreuung von Geldern im Straßenverkehrsamt

Bargeld an Kasse vorbeigeleitet

Im März 2016 wurden zwei Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts wegen des Verdachts der Unterschlagung von bar eingenommenen An- und Abmeldungsgebühren fristlos gekündigt. Jetzt musste sich das Arbeitsgericht mit den Klagen der beiden Sachbearbeiter (29 und 34) gegen das plötzliche Ende ihrer Laufbahn bei der Stadt beschäftigen.

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Der vom Rechnungsprüfungsamt erhobene Vorwurf der Unterschlagung "wiegt schwer", so Kammervorsitzender Kallenberg, "und wenn er sich bewahrheiten sollte, wiegt er noch schwerer." Auslöser waren insgesamt 390 unklare Fälle von verschwundenen Geldern aus der Kasse seit 2013 mit einer Gesamtschadenshöhre von 19.400 Euro, die zwar nach der jeweiligen Entrichtung der Gebührern von privaten Kunden in der Kasse landeten, dann aber später nicht mehr vorhanden waren. Dafür gab es im System Großkunden, die bei An- oder Anmeldung über ein Rechnungskonto später überweisen. Nullbuchungen, die später nichts ins Kassensystem Eingang fanden. Von den 390 unklaren Fällen filterten die Rechungsprüfer 11 beziehungsweise 13 Fälle mit einem Schaden von 620 Euro beziehungsweise 657,80 Euro heraus und stützten darauf die außerordentlichen Kündigungen.

Die beiden Kläger und ihr Anwalt Närdemann hatten für diese Fehlbestände im Kassenbereich nur Erklärungen, die das Gericht nicht überzeugen konnten: EDV-Probleme wegen nicht kompatibler Computersysteme, Überlastung oder andere Kollegen, denen solche fehler auch passiert wären. Für das Gericht keine klare Antwort auf "unsere für uns weiter bestehende Frage, wo das Geld denn blieb." Dann, so das Gericht weiter, "hätte es jeden Abend in der Kasse einen Überschuss geben müssen, wenn das Geld dann noch drin gewesen wäre."

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Da noch keine Strafanzeige erstattet wurde, regte das Gericht schließlich eine gütliche Trennung "mit sozialer Auslauffrist Ende August, der Abrechnung bis dahin und wohlwollend, qualifizierte Zeugnisse, mit denen sich die Kläger auch bewerben können." Die städtischen Prozessvertreter Maykemper (Recht), Gansen (Personal) und Mackfeld (Rechnungsprüfung) signalisierten nach einer Zwischenberatung Entgegenkommen, doch die Klägerseite setzt auf Bedenkzeit und Fortsetzung der Verhandlung Mitte September. Bis dahin müssen die Kläger aber auch Ross und Reiter für eine angebliche Anweisung innerhalb des Amtes nennen, die tägliche Kassenprüfung "nur ein- bis zweimal die Woche vorzunehmen." (AZ 2 Ca 429 u.430/16)

| Autor: Helge Kondring